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Das Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen ist abschliessend und zwingend durch den Kanton geregelt. Die Arbeitgeberstellung kommt jedoch dem Schulträger zu, bei welchem die Lehrperson unterrichtet. Der Schulträger begründet das Arbeitsverhältnis mit der Lehrperson in dem vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Rahmen (Voraussetzungen, Verfahren), von der Personalauswahl her indessen ohne kantonale Instruktion.

Vaterschaftsurlaub: Seit 1. Januar 2021 neu 10 Tage

Die Regierung hat am 15. Dezember 2020 die Personalverordnung dahingehend angepasst, dass die Dauer des Vaterschaftsurlaubs von fünf auf zehn Tage verlängert wird. Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb von sechs Monaten als bezahlter Urlaub bezogen werden.

Berufsauftrag

Der Berufsauftrag definiert die Arbeitsinhalte und Pflichten der Lehrpersonen sowie ihre Arbeitszeit als Jahresarbeitszeit in Arbeitsstunden.

Eine klare Strukturierung der Arbeitszeit kann entlastend wirken. Der Berufsauftrag soll die Lehrpersonen darin unterstützen, ihren Auftrag so zu strukturieren, dass die Anforderungen des Arbeitsalltages bewältigt werden können.

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Irène Schmid

Irène Schmid

juristische Mitarbeiterin

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St. Gallen

Cornelia Lutz

juristische Mitarbeiterin

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen