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Publiziert am 05.04.2023 09:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Schule

Die Regierung und der Bildungsrat erarbeiten gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen und den Schulträgern Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel. Erste kurzfristige Massnahmen treten ab dem Schuljahr 2023/2024 in Kraft: Lohnanpassungen, neue Studiengänge für Quereinsteigende und Unterstützung von Studierenden bei Stellvertretungen.

Eine der Massnahmen betrifft den Lohn der Lehrpersonen. Die Regierung verringert mit einer Verordnungsänderung ab dem Schuljahr 2023/24 die Differenz beim Lohn zwischen Lehrpersonen mit und Lehrpersonen ohne anerkanntem Lehrdiplom. Unterrichten Lehrpersonen der Volksschule ohne anerkanntes Diplom, ist ihr Lohn tiefer als jener ausgebildeter Lehrpersonen. Dies weil Schulunterricht grundsätzlich pädagogisch professionell ausgebildeten Fachkräften vorbehalten ist.

Aktuell erhalten nicht ausgebildete Lehrpersonen 75 Prozent des regulären Lohns. Diese Entschädigung ist im interkantonalen Vergleich klein, was die St.Galler Schulen auf dem Stellenmarkt benachteiligt. Die Regierung hat nun den entsprechenden Lohnansatz auf 85 Prozent erhöht. Damit steigen die Monatslöhne der betroffenen Lehrpersonen je nach Schulstufe und Dienstjahr um brutto 600 bis 1'000 Franken.

Studiengang für Quereinsteigende ab Herbst 2024

Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) führt auf das Herbstsemester 2024 zwei neue Studiengänge für Quereinsteigende für die Stufen Kindergarten und Primarschule sowie Sekundarstufe I ein. Diese richten sich an Interessierte über 30 Jahre mit Hochschulabschluss (oder gleichwertiger Ausbildung) sowie Berufserfahrung. Ihnen werden die Vorleistungen im Umfang von etwa einem Studienjahr anerkannt. Bereits ab dem zweiten Jahr arbeiten sie in Teilzeit an einer Schule.

Diese beiden Studiengänge ergänzen die bestehenden berufsintegrierten Studiengänge und die bestehenden Teilzeit-Studienformen auf Kindergarten- und Primarstufe. Damit wird weiteren Personenkreisen der Zugang zur Ausbildung als Lehrperson ermöglicht.

Weiter akzeptiert die PHSG ab sofort Abwesenheiten von Studierenden, wenn diese in einer Schule eine Stellvertretung leisten. Während der Stellvertretung unterstützt und berät sie die Studierenden. Anwesenheitspflicht besteht damit nur noch beispielsweise bei Praktika oder sicherheitsrelevanten Kursen.

Partizipative Arbeitsgruppe des Bildungsrats

Die Massnahmen des Kantons und der PHSG sind ein erstes Ergebnis aus der Arbeit einer vom Bildungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Lehrpersonenmangels. Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Bildungsrat Peter Göldi. In ihr vertreten sind nebst PHSG und dem Schulträgerverband SGV auch der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton St.Gallen, der Verband Personal Öffentlicher Dienste, der Verband Privater Sonderschulträger und das Amt für Volksschule. Die Arbeitsgruppe analysiert die Situation und entwickelt weitere mittel- oder langfristige Massnahmen. Sie tendieren alle zu mehr Flexibilität:

  • mehr Spielraum bei der Anerkennung individueller Bildungs- und Berufsbiografien für die Zulassung zum Studium an der PHSG;
  • stärkere Anrechnung alternativer Berufserfahrung für die anfängliche Lohneinstufung;
  • verbesserte Arbeitsbedingungen (zum Beispiel flexiblere Einteilung der Arbeitsfelder im Berufsauftrag, offener Umgang mit Überzeit, Kinderbetreuungsangebote);
  • vielseitigere Aus- und Weiterbildungen.

Die Arbeitsgruppe wird dem Bildungsrat voraussichtlich auf Mai 2023 einen Bericht als Grundlage für die langfristige Sicherung von qualifiziertem Lehrpersonal unterbreiten.

Zusammenspiel aller Akteure

Bei der Bekämpfung des Lehrpersonenmangels muss den verschiedenen Zuständigkeiten in der Volksschule Rechnung getragen werden: Die Schulträger sind als Arbeitgeber zuständig für den Einsatz der Lehrpersonen vor Ort. Dafür nutzen sie ihre Handlungsspielräume. Der Bildungsrat ist zuständig für das Reglementsrecht. Die PHSG ist zuständig für Angebote in der Ausbildung. Die Regierung ist zuständig für Verordnungsrecht. Der Kantonsrat ist auf Antrag der Regierung zuständig für Gesetzesrecht. Dies setzt ein enges Zusammenspiel aller Akteure voraus. Die Arbeitsgruppe des Bildungsrats und die unkomplizierte Verständigung unter den Institutionen tragen dazu bei.

Die Situation auf dem Stellenmarkt bleibt herausfordernd

Per 30. März 2023 waren in der öffentlichen Volksschule des Kantons St.Gallen 221 Stellen ausgeschrieben. Die Stellenbesetzung ist eine Herausforderung für die Schulen. Der SGV setzt sich für Weichenstellungen in der Zuständigkeit der kantonalen Instanzen ein. Dazu gehören unter anderem attraktive, maximal flexible Studiengänge, Unterstützungs- und Begleitmöglichkeiten für fach- und stufenfremdes Personal sowie berufsbegleitende Ausbildungsmöglichkeiten für Quereinsteigende. Zudem bestärkt der SGV seine Mitglieder darin, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, indem sie Schulleitungen stärken, Berufseinsteigende unterstützen, Betreuungsplätze für Lehrpersonen mit Elternpflichten bereitstellen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement-System aufbauen und in die Schulinfrastruktur investieren.