Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schänis: Lärmsanierungsprojekt Schänis, Abschnitte 44.1, 44.2 und 44.3 Süd - B44.7.044.001.200» vom 9. Mai bis 9. Juni 2022 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrassen Nrn. 17 und 82 in Schänis werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags im Oberdorf sowie die Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit auf 30km/h im Unterdorf vor. Für einzelne Liegenschaften am Ortsrand soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
Koordination mit anderen Projekten
Das vorliegende Projekt ist auf das Gemeindestrassenprojekt «Tempo-30-Zone Gallusgasse, Urteilen- und Quellenstrasse» abgestimmt, insbesondere was den Zonenabschnitt auf der Kantonsstrasse anbelangt. Die Mitwirkung der beiden Projekte wurde parallel durchgeführt.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen