Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) werden die Planauflagen öffentlich aufgelegt. Die physischen Unterlagen sind bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung während der publizierten Auflagefrist einsehbar.
Hier finden Sie die digitalisierten Unterlagen.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Kanton St.Gallen, Bau-und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Laufende Planauflagen
Aktuelle Projekte die öffentlich aufliegen werden hier aufgelistet.
Für weitere Informationen wählen Sie den Link des entsprechenden Projekts. Dort erhalten Sie Zugriff auf das Projektdossier.
Abgelaufene Planauflagen
Für folgende Kantonsstrassenprojekte ist die öffentliche Planauflage abgeschlossen.
Nach Erlangen der Rechtskraft werden die Unterlagen des entsprechenden Projekts entfernt.
- Kaltbrunn: Lärmsanierungsprojekt Kaltbrunn, Abschnitte 46.1 bis 46.4 - B46.7.046.001; Öffentliche Planauflage vom 23. August bis 22. September 2023
- Thal: FGS60, Hafen O9.010.005.1405; Öffentliche Planauflage vom 6. September bis 5. Oktober 2023
- Oberuzwil/Flawil: Geh- und Radweg Langacker bis Städeli - B77.5.008.329; Öffentliche Planauflage vom 27. September bis 26. Oktober 2023
- St.Gallen: Verbreiterung St.Leonhardbrücke -B01.1.004.023; Öffentliche Planauflage vom 4. Oktober bis 2. November 2023
Noch offene Fragen?
Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen