Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 1, 73 und 116, Sargans: Lärmsanierungsprojekt, Abschnitte 34.1 und 34.2 - B34.7.034.002» vom 5. Juni bis 5. Juli 2023 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrassen Nrn. 1, 73 und 116 in Sargans werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt berücksichtigt den Einbau lärmmindernder Strassenbeläge auf der Grossfeldstrasse und der Ragazerstrasse. Zudem wird eine bereits umgesetzte Geschwindigkeitsreduktion in der Ragazerstrasse als Massnahme an der Quelle mitberücksichtigt. Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster sind keine vorgesehen.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen