Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 24-2, 123, Steinach: Lärmsanierungsprojekt Steinach, Abschnitt 7.1 - B07.7.007.001» vom 30. Oktober bis 30. November 2023 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An den Kantonsstrassen Nrn. 24-2 und123 in Steinach werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau von lärmarmen Belägen vor und berücksichtigt zur Verkehrsberuhigung ein Betriebs-und Gestaltungskonzept. Für einzelne Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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