Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 45, Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt 73.3 Nord Ringstrasse bis Ferenloo - B73.7.073.001» vom 20. November bis 20. Dezember 2023 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 45 in Kirchberg, von Ringstrasse bis Ferenloo, wurden keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Auf eine Prüfung von Massnahmen wurde deshalb verzichtet.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen