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Es gibt verschiedene Wege wie Sie eine Konkurseröffnung bewirken können. Einige davon sind den Gläubigern vorbehalten, andere sind auf eigenes Begehren herbeizuführen.

Wie müssen Sie vorgehen, um einen Konkurs anzumelden? Auf unserer Webseite informieren wir Sie, wie aus folgenden Situationen die Anmeldung des Konkurses erfolgen kann:

–  auf Begehren eines Gläubigers, nach vorgängiger Betreibung
–  auf Begehren eines Gläubigers, ohne vorgängige Betreibung
–  Konkurseröffnung über sich selbst (Privatkonkurs)
–  durch Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung)
–  über eine überschuldete Erbschaft

Die Eröffnung des Konkurses erfolgt in jedem Fall durch das Gericht. Für die Durchführung des Konkursverfahrens ist nachfolgend das Konkursamt zuständig.

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