Hier finden Sie sämtliche Publikationen zu Themen des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Dazu zählen Medienmitteilungen, unser zweimal jährlich erscheinendes Magazin "wirtschaft+arbeit" sowie das Konjunkturbarometer.

Medienmitteilungen und News
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über sämtliche Medienmitteilungen des Kantons St.Gallen sowie weiterer News zu Themen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit betreffen.
Magazin "wirtschaft+arbeit"
Das Magazin «wirtschaft+arbeit» des AWA erscheint jeweils im Frühjahr und Herbst und wird an interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer verschickt. Jede Ausgabe ist einem aktuellen Schwerpunktthema gewidmet und beleuchtet darüber hinaus die vielseitigen Dienstleistungen unseres Amts.
Frühere Ausgaben
Hier finden Sie die vollständige Sammlung früherer Hefte aus unserem Amt.
Das letzte Arbeitsmagazin wurde im Mai 2008 gedruckt, bevor es durch das Magazin «arbeit+wirtschaft» abgelöst wurde. Mit der Gründung des Amts für Wirtschaft und Arbeit wurde das Magazin schliesslich in «wirtschaft+arbeit» umbenannt.
Magazin abonnieren
Falls Sie unser Magazin in gedruckter Form erhalten möchten, füllen Sie bitte das Formular vollständig aus.
Broschüre "Wirtschaftsstandort 2025"
Mit dem Aktionsplan "Wirtschaftsstandort 2025" verfolgt die St.Galler Regierung das Ziel, den Kanton weiterhin als attraktiven Unternehmensstandort zu positionieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die regionalen Stärken ausgebaut. Fördermassnahmen für einzelne Unternehmen bleiben die Ausnahme – stattdessen wird in wirtschaftliche Rahmenbedingungen investiert. Zudem wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt.
Der Plan enthält 36 konkrete Massnahmen in den Bereichen Steuern und Abgaben, Arbeitsmarkt, Innovation und Forschung, Internationalisierung, Sozialpartnerschaft und Arbeitsbedingungen, Tourismus sowie Raumplanung und Verkehrsanbindung. "Wirtschaftsstandort 2025" ersetzt das Wirtschaftsleitbild der Regierung aus dem Jahre 2002.
AWA-Barometer

Das AWA-Barometer gibt Einblick in wichtige Kennzahlen aus allen Bereichen des AWA. Es leitet daraus einen Trend für die zukünftige Entwicklung der St.Galler Wirtschaft ab. Es wird gleichzeitig mit dem Magazin «wirtschaft+arbeit» aktualisiert.

Seit März war die Entwicklung des Arbeitsmarktes durch die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie getrieben. Die Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung und die Zahl der Stellensuchenden sind dadurch stark angestiegen. Dagegen ist die Zahl der Massenentlassungen vergleichsweise tief geblieben. Im Herbst hat eine gewisse Stabilisierung auf hohem Niveau stattgefunden. Unter der Voraussetzung, dass nicht neue, einschneidende Eingriffe ins Wirtschaftsleben vorgenommen werden, dürfte die weitere Entwicklung saisonalen Mustern folgen. Eine durchgreifende Erholung ist allerdings nicht in Sicht. Eine Neubeurteilung wird im Frühjahr 2021 vorgenommen.
Der Anteil der Abmeldungen aus der Arbeitslosigkeit mit Stelle ist nach der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahre 2011 leicht gesunken und hat sich danach bei einem Wert zwischen 55 und 60 Prozent eingependelt, unabhängig von der absoluten Zahl der Stellensuchenden. Im Zuge der Corona-Krise ist der Wert Ende April 2020 auf unter 50 Prozent gesunken, danach aber stark angestiegen. Weil bis Ende Juli keine Aussteuerungen vorgenommen wurden, konnten Stellensuchende mit einer Abmeldung länger zuwarten und sich erst abmelden, wenn sie eine Stelle finden. Der aktuellste Wert liegt bei 50 Prozent.
Die Zahl der Betriebe, die wegen geplanter Massenentlassungen eine Meldung ans AWA gemacht haben, war im 1. Quartal 2015 gegenüber den Vorquartalen stark angestiegen. Die Gründe waren vielfältig, die Frankenstärke war nur einer davon. Viele Firmen gaben als Grund den generell gestiegenen Kostendruck an. Seither haben sich die Meldungen zurückgebildet. Im 3. Quartal 2019 war eine Zunahme festzustellen gewesen, zuletzt ist die Zahl der gemeldeten Fälle wieder gesunken und bis zum 4. Quartal 2020 tief geblieben. Dabei mag die stark ausgebaute Kurzarbeitsentschädigung eine Rolle gespielt haben.Massenentlassungen führen nicht in allen Fällen zu tatsächlichen Entlassungen, da auch Änderungskündigungen dem AWA gemeldet werden müssen. Gibt es in einem Quartal 3 oder weniger Meldungen, so wird aus Datenschutzgründen der Wert 3 angezeigt.
Die Zahl der Voranmeldungen zur Kurzarbeit lag 2017 bis im Herbst 2018 auf einem tiefen Stand. Seither ist in der Tendenz ein Anstieg zu beobachten. Aufgrund der Corona-Krise sind die Voranmeldungen explodiert und haben Ende April einen Wert nahe 100'000 erreicht, was annähernd einem Drittel der Beschäftigten im Kanton St.Gallen entspricht. Bis Juli hat sich daran nur geringfügig etwas geändert. Von der Möglichkeit zur Verlängerung haben noch rund ein Fünftel der Betriebe Gebrauch gemacht. Entsprechend ist auch die Zahl der betroffenen Mitarbeitenden im Herbst auf gut 30'000 gesunken, was im längerfristigen Vergleich immer noch einen sehr hohen Wert darstellt. Ende Jahr ist die Zahl der vorangemeldeten Mitarbeitenden wieder auf 40'000 gestiegen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem von der Fachstelle für Statistik betriebenen kantonalen Statistikportal.
Grafik Voranmeldungen Kurzarbeit
Die Trendschätzung Stellensuchende wird, aufgrund der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt, vorläufig nicht aktualisiert.
Durch die Begleitung und Unterstützung von ansässigen Unternehmen werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Die durch die Standortförderung unterstützten und begleiteten Expansionen helfen im langjährigen Durchschnitt, jeweils um die 1000 Arbeitsplätze zu sichern und haben, gemäss Rückmeldungen der beteiligten Firmen, in den letzten acht Jahren weit über 3000 neue Arbeitsplätze im Kanton geschaffen. Die weitere Entwicklung im laufenden Jahr ist nicht zu prognostizieren.
Grafik unterstützte Expansionen
Die Zahl der durch Ansiedlungen jeweils in ihrem ersten Geschäftsjahr neu geschaffenen Arbeitsplätze war im Beobachtungszeitraum Schwankungen unterworfen. Nach zwei rückläufigen Jahren war die Tendenz 2015 wieder ansteigend, 2016 aber erneut rückläufig. 2017 hat eine Stabilisierung auf tiefem Niveau stattgefunden, die sich 2018 und 2019 fortgesetzt hat. Die weitere Entwicklung im laufenden Jahr ist nicht zu prognostizieren.
Grafik Ansiedlungen neuer Unternehmen
Meldepflichtige Arbeitnehmende sind Personen aus den EU-27/EFTA-Staaten, die im Verlauf eines Jahres nicht mehr als 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Sie brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, müssen jedoch den Arbeitsmarktbehörden mit Angabe der Arbeitstage gemeldet werden. Ihre Zahl ist nach dem Wegfall der Vorrangprüfung für EU-8-Staatsangehörige am 1. Mai 2011 mit grossen saisonalen Schwankungen zuerst angestiegen, seit Anfang 2013 aber recht stabil. Im Zuge der Coronakrise ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen. Im dritten Quartal hat sich die Zahl wieder auf einem mit den Vorjahren vergleichbaren Wert eingependelt.
Parallel dazu hat sich die Zahl der Arbeitstage entwickelt. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitstage pro Meldepflichtigen sind sehr konstant. Sie bewegen sich zwischen 10 und 15 Tagen. Gezählt wird jede Person, die während eines Monats für eine Arbeitstätigkeit gemeldet worden ist, auch wenn letztere bereits in einem früheren Monat begonnen hat oder darüber hinaus andauert.
Grafik meldepflichtige Arbeitnehmende
Angehörige von Drittstaaten erhalten nur ausnahmsweise eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten, falls sich im Inland oder aus einem EU/EFTA-Staat (mit Ausnahme von Kroatien) nachweisbar keine geeignete Person finden lässt. Wegen des Wegfalls der arbeitsmarktlichen Vorrangprüfung der EU-8-Staaten im Mai 2011 ist die Gesuchszahl gesunken und stieg bis Ende 2015 mit Schwankungen leicht an. Seit dem 1. Juni 2016 gilt für Rumänien und Bulgarien die volle Freizügigkeit. Staatsangehörige dieser Länder brauchen keine Bewilligung mehr. Ein leichter Rückgang setzte allerdings bereits anfangs 2016 ein. 2016 bis 2018 sind die Werte dann relativ stabil geblieben, seit Anfang 2019 wieder gesunken.
Im Zuge der Coronakrise und der damit verbundenen Grenzschliessungen ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen und steigt seither langsam wieder an.
Grafik Bewilligungsgesuche Drittstaaten
Die Jahrestotale der industriellen und gewerblichen Baugesuche, die durch das AWA geprüft werden, sind seit 2010 konstant. 2013 hat sich ein beträchtlicher Anstieg ergeben, der vor allem auf die gewerblichen Planbegutachtungen zurückzuführen war. Dies ist aber eine Ausnahme geblieben. 2014 und 2015 lagen die Werte wieder auf dem Niveau vor 2013. 2016 war erneut eine Zunahme zu verzeichnen, 2017 blieben die Werte stabil. 2018 hat wieder ein Anstieg stattgefunden. 2019 haben sich die Werte auf einem ähnlichen Niveau eingependelt. Im Jahr 2020 hat ein leichter Rückgang stattgefunden.
Grafik industrielle und gewerbliche Baugesuche
Die Zahl der kurzen, befristeten Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit hat sich seit 2011 bei rund 600 stabilisiert. 2013 bis 2017 gab es jeweils im vierten Quartal feiertagsbedingt markante Ausreisser nach oben. Weil auf den 1. Januar 2018 die entsprechende Verordnung angepasst worden ist, blieb diese Abweichung in den beiden Folgejahren aus. 2020 ist eine leichte Abnahme zu verzeichnen.
Grafik Bewilligungen Nacht- und Sonntagsarbeit
Grundsätze und Methodik des Barometers
Gewisse Kennzahlen werden aus gesetzlichen Gründen erhoben und werden teilweise auch in öffentlichen Statistiken ausgewiesen oder an Amtsstellen im Kanton oder beim Bund weitergeleitet und dort verarbeitet. Vereinzelt werden Werte zu internen Controlling-Zwecken erhoben. Unterschiedlich ist auch die Häufigkeit der Aktualisierung. Sie reicht von monatlich bis jährlich.
Die Kennzahlen werden von der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen (FfS-SG) aufgearbeitet. Die Verantwortung für die Kennwerte mit Quelle "AWA-SG" liegt beim AWA.
Die nachfolgenden Unterkapitel informieren über den methodischen Hintergrund der einzelnen Kennzahlen.
- Abmeldungen mit Stelle
Gezählt werden Stellensuchende, die sich vom RAV abmelden und als Abmeldegrund den Antritt einer festen oder temporären Stelle melden. Ein steigender Anteil deutet auf eine verbesserte konjunkturelle Situation hin. Der Prozentsatz Abmeldungen mit Stelle wird eher etwas unterschätzt, weil Stellensuchende, die sich abmelden, ohne einen Grund zu melden, als "nicht bekannt" gezählt werden.
Quelle: SECO/AVAM
Aktualisierung im AWA-Barometer: monatlich - Meldungen zu Massenentlassungen
Gemäss Obligationenrecht und kantonalen Weisungen müssen Firmen, die aus wirtschaftlichen Gründen 10 oder mehr Personen entlassen wollen, dies der kantonalen Amtsstelle melden. Eine starke Häufung solcher Meldungen deutet in der Regel auf eine konjunkturelle Verschlechterung hin, ein Sinken auf eine Verbesserung, weil nur zahlenmässig bedeutende Entlassungen erfasst werden.
Weil die Erfassung der Meldungen 2012 auf eine neue Basis gestellt wurde, liegen die entsprechenden Werte erst ab dem 3. Quartal 2012 vor.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Voranmeldungen für Kurzarbeit
Methodische Hintergrundinformationen zu dieser Kennzahl finden Sie auf dem von der Fachstelle für Statistik betriebenen Statistikportal. - FfS-Trendschätzung Stellensuchende
Methodische Hintergrundinformationen zu dieser Kennzahl finden Sie in Kürze auf dem von der Fachstelle für Statistik betriebenen Statistikportal.
- Unterstützte Expansionen bestehender Unternehmen
Die Kennzahl gibt an, wie viele Arbeitsplätze durch die begleiteten und unterstützten Expansionsprojekte gesichert und wie viele durch die Projekte neu geschaffen werden.
Die Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze werden nach Abschluss der Projekte bei den Unternehmen erhoben. Sie beziehen sich auf das Jahr des Projektabschlusses.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich - Ansiedlungen neuer Unternehmen
Diese Kennzahl umfasst die Zahl der Firmen, die im Falle einer Ansiedlung die Dienste des Kantons in Anspruch nehmen, und die dabei geschaffenen Arbeitsplätze. Sie ist einerseits ein Indikator für die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort, andererseits auch für die Nachhaltigkeit der geschaffenen Arbeitsplätze.
Zahlen über Arbeitsplätze neuer Ansiedlungen sind ab 2005 vorhanden, über Veränderungen bei den bestehenden Ansiedlungen seit 2011. Bei grösseren Firmen wird häufiger, aber in der Regel nicht jährlich, nachgefragt oder die Zahlen werden aus anderen Quellen erhoben. Bei kleineren Firmen werden die Zahlen situativ nachgeführt. Die ausgewiesenen Werte können also von den realen nach oben oder unten abweichen. Das AWA-SG rechnet mit einer Fehlerquote von wenigen Prozenten.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich
- Meldepflichtige Arbeitnehmende
Meldepflichtig sind EU-27/EFTA-Angehörige, die als entsandte Arbeitnehmer, als selbständige Dienstleistungserbringer oder als Arbeitnehmer mit Stellenantritt bei einem schweizerischen Arbeitgeber bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr oder max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten. Längere Aufenthalte sind bewilligungspflichtig.
Unter EU27 werden alle EU-Staaten ohne Kroatien, das seit 1. Juli 2013 EU-Mitglied ist, verstanden. EFTA-Mitglieder sind Norwegen, Island und Liechtenstein.
Dargestellt sind die provisorischen Monatswerte. Die Fachstelle für Statistik erhält jeweils auf das Jahresende die revidierten Gesamttotale, aber nicht die einzelnen Monatswerte. Die Korrekturen sind aber gering, im Jahr 2013 betrugen sie ca. 3 Prozent.
Per 31. Mai 2016 endete die Übergangsfrist für Rumänien und Bulgarien. Seit 1. Juni 2016 geniessen rumänische und bulgarische Staatsangehörige gleich wie die EU25 die volle Personenfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz bis 90 Tage pro Kalenderjahr eine Meldepflicht und für über 90 Tage eine Bewilligungspflicht besteht. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags besteht Anspruch auf die Bewilligungserteilung. Das Bewilligungsverfahren läuft nur noch über das Migrationsamt. Eine arbeitsmarktliche Prüfung (Vorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Qualifikationen, Kontingente) durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit findet nicht mehr statt.
Quelle: Bundesamt für Migration
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Bewilligungsgesuche für Angehörige von Drittstaaten
Als Drittstaaten gelten alle Staaten ohne die EU-27/EFTA-Staaten, also auch das EU-Mitglied Kroatien. Bei den Bewilligungen kann es sich um Kurzaufenthalts- und Jahresaufenthaltsbewilligungen handeln.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Industrielle und gewerbliche Baugesuche
Plangenehmigungen und Planbegutachtungen finden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens statt. Baugesuche für Vorhaben, von denen Arbeitnehmende betroffen sind, z.B. Industrie- und Gewerbebauten, werden durch das Arbeitsinspektorat geprüft. Verfügungen zu einem Industriebau heissen Plangenehmigung, Stellungnahmen zu einem Gewerbebau Planbegutachtung. Diese Unterscheidungen sind im Arbeitsgesetz definiert.
Auch wenn sie nicht alle Baugesuche umfasst, können Veränderungen dieser Kennzahl Hinweise in Bezug auf kommende Entwicklungen in der Bauwirtschaft geben. Der starke Anstieg zwischen 2009 und 2010 ist zum Teil auch auf erfassungstechnische Gründe zurückzuführen.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Arbeitszeitbewilligungen
Gemeint sind Gesuche, die eine Abweichung von den Arbeitszeitregelungen gemäss Arbeitsgesetz zum Inhalt haben. Dabei wird meist um die Bewilligung von Arbeitseinsätzen in der Nacht oder an Sonntagen nachgesucht. Je nach Art des Gesuchs ist für die Bewilligung der Bund oder der Kanton zuständig. Letzterer erteilt Bewilligungen für kurze, befristete Arbeitseinsätze
Die Einflussfaktoren sind schwer zu bestimmen. Vor allem spielen die Lage von Fest- und Feiertagen im Kalender, Betriebsstörungen, Zusatzaufträge und saisonale Schwankungen eine Rolle.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise
Konjunkturumfrage
Im Auftrag des Amts für Wirtschaft und Arbeit und der St.Galler Kantonalbank betreibt die ecopol AG eine Konjunkturplattform für die Kantone St.Gallen und Appenzell Innerrhoden bzw. Ausserrhoden. Die Konjunkturanalyse beruht auf einer durch die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) durchgeführten Unternehmungsbefragung.
Monatlich finden Sie auf der Konjunkturplattform aktuelle Angaben zur Konjunkturlage in der Ostschweiz.
Noch offene Fragen?
Adrian Schumacher
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen