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Hier finden Sie sämtliche Publikationen zu Themen des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Dazu zählen Medienmitteilungen, unser zweimal jährlich erscheinendes Magazin "wirtschaft+arbeit" sowie das Konjunkturbarometer.

Konjunkturboard Ostschweiz

Im Auftrag des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen, der St.Galler Kantonalbank, der IHK St.Gallen-Appenzell sowie der IHK Thurgau betreibt das Konjunkturboard Ostschweiz eine quartalsweise durchgeführte Analyse zur konjunkturellen Entwicklung in der Kernregion Ostschweiz mit den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau. Im Rahmen der Analyse werden verschiedene Branchen vertieft analysiert und eine Einschätzung zur aktuellen Verfassung der Ostschweizer Wirtschaft entwickelt. 

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Medienmitteilungen und News

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über sämtliche Medienmitteilungen des Kantons St.Gallen sowie weiterer News zu Themen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit betreffen.

Magazin "wirtschaft+arbeit"

Das Magazin «wirtschaft+arbeit» des AWA erscheint jeweils im Frühjahr und Herbst und wird an interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer verschickt. Jede Ausgabe ist einem aktuellen Schwerpunktthema gewidmet und beleuchtet darüber hinaus die vielseitigen Dienstleistungen unseres Amts.

Aktuelle Ausgabe

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Frühere Ausgaben

Hier finden Sie die vollständige Sammlung unserer Magazine «wirtschaft+arbeit».

Das letzte Arbeitsmagazin wurde im Mai 2008 gedruckt, bevor es durch das Magazin «arbeit+wirtschaft» abgelöst wurde. Mit der Gründung des Amts für Wirtschaft und Arbeit wurde das Magazin schliesslich in «wirtschaft+arbeit» umbenannt.

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AWA-Barometer

Das AWA-Barometer gibt Einblick in wichtige Kennzahlen aus allen Bereichen des AWA. Es leitet daraus einen Trend für die zukünftige Entwicklung der St.Galler Wirtschaft ab. Die einzelnen Themen werden, je nach Datenverfügbarkeit, monatlich, quartalsweise oder jährlich aktualisiert. Die Gesamteinschätzung wird zweimal jährlich, gleichzeitig mit dem Magazin «wirtschaft+arbeit», aktualisiert.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist von starker Unsicherheit geprägt. Sogar das Staatssekretariat für Wirtschaft tut sich mit einer Einschätzung für das Jahr 2026 schwer. Die dem AWA vorliegenden Kennzahlen zeigen im Rückblick eine unverändert zurückhaltende Tendenz. Die Arbeitslosigkeit ist 2025 im Rahmen der Vorjahre leicht gestiegen, im Frühjahr 2026 sind die Werte leicht rückläufig. Kurzarbeitsentschädigung wurde 2025 in etwas höherem Ausmass bezogen als 2024. Zuletzt lagen die Voranmeldungen auf stabilem Niveau.

Die Zahl der Meldungen zu Massenentlassungen war 2025 vergleichsweise hoch, Anfang 2026 aber wieder tiefer. Die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften ist im Bereich der Drittstaaten stabil, im Falle der Meldepflicht ist eine leichte Abnahme festzustellen. Auf Vorjahresniveau bewegt sich die Zahl der industriellen und gewerblichen Baugesuche. Die Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit waren eher rückläufig. Die Zeichen für die Konjunktur stehen tendenziell auf vorsichtigem Abwarten. In diese Richtung geht auch die Einschätzung des Konjunkturboards für die Ostschweiz (konjunkturboard.ch).

Der Anteil der Abmeldungen aus der Arbeitslosigkeit mit Stelle hat sich in der Beobachtungsperiode bei einem Wert zwischen 55 und 60 Prozent eingependelt, unabhängig von der absoluten Zahl der Stellensuchenden. Im Zuge der Corona-Krise ist der Wert Ende April 2020 auf unter 50 Prozent gesunken, danach aber stark angestiegen. Seit 2023 haben sich die Werte wieder eingependelt, dies trotz steigenden Stellensuchendenzahlen. Im Juli 2025 meldete sich zum ersten Mal seit 2022 wieder weniger als die Hälfte mit einer Stelle ab. Dabei handelte es sich aber um einen Ausreisser, wie er im Sommer vorkommt. Das gleiche gilt für den tiefen Wert am Jahresende 2025. Im Mai ist der Wert auf über 60 Prozent angestiegen.

Grafik Abmeldungen neues Fenster

Die Zahl der Betriebe, die wegen geplanter Massenentlassungen eine Meldung ans AWA gemacht haben, hatte 2015 ein langjähriges Hoch erreicht. Die Gründe waren vielfältig, die Frankenstärke war nur einer davon. Viele Firmen gaben als Grund den generell gestiegenen Kostendruck an. Danach haben sich die Meldungen zurückgebildet. 2019 war eine Zunahme festzustellen gewesen, zuletzt ist die Zahl der gemeldeten Fälle wieder gesunken und bis 2021 tief geblieben. Dabei mag die stark ausgebaute Kurzarbeitsentschädigung eine Rolle gespielt haben. 2021 bis 2025 ist ein deutlicher Anstieg festzustellen. Die sehr hohe Zahl der Meldungen im Jahr 2025 korrespondiert mit der generell steigenden Arbeitslosigkeit. 2026 liegen die Werte in den ersten drei Quartalen tiefer als im Vorjahr.

Grafik Massenentlassungen neues Fenster

Die Zahl der Voranmeldungen zur Kurzarbeit lag bis zum Beginn der Corona-Krise auf einem tiefen Stand. 2020 sind die Voranmeldungen explodiert und haben Ende April 2020 einen Wert über 100'000 erreicht, was annähernd einem Drittel der Beschäftigten im Kanton St.Gallen entsprach. Seit Sommer 2022 hat sie wieder den Stand von vor der Pandemie erreicht aktuell und ist in letzter Zeit angestiegen, auf aktuell um 3'000 Mitarbeitende. Dort verharrte sie Anfang 2025, was auf eine Besorgnis über die Zukunftsaussichten hinwies. Im Juli hat ein Rückgang auf rund 1'500 Mitarbeitende stattgefunden. Bis Beginn des Jahres 2026 ist die Zahl etwas angestiegen und seither laufend gesunken. 

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal.

Grafik Voranmeldungen Kurzarbeit neues Fenster

Durch die Begleitung und Unterstützung von ansässigen Unternehmen werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Die durch die Standortförderung unterstützten und begleiteten Expansionen haben, gemäss Rückmeldungen der beteiligten Firmen, in den letzten  Jahren Tausende neue Arbeitsplätze im Kanton geschaffen. Überdies wird jeweils eine beträchtliche Zahl von Arbeitsplätzen gesichert. Weil diese Zahl teilweise durch Einzelfälle beeinflusst wird, kann sie von Jahr zu Jahr stark schwanken und wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Trotz der wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie lagen die Werte für das Jahr 2020 im Rahmen der Vorjahre. In Jahren 2021 bis 2022 zeigte sich ein deutlicher Rückgang bei der Anzahl der Expansionen. Die Zahl der neuen Arbeitsplätze hat sich nach der Baisse von 2021 wieder aufgefangen und erreichte 2023 sogar fast 600. Seither hat wieder ein Rückgang stattgefunden.

Grafik unterstützte Expansionen neues Fenster

Die Zahl der durch Ansiedlungen jeweils in ihrem ersten Geschäftsjahr neu geschaffenen Arbeitsplätze war im Beobachtungszeitraum starken Schwankungen unterworfen. Nach zwei rückläufigen Jahren war die Tendenz 2015 wieder ansteigend. Seit 2016 haben die Werte den vorherigen Stand nicht mehr erreicht. Erstaunlicherweise lagen die Werte in den Corona-Jahren 2020 und 2021 höher als davor und danach. 2024 hat die Zahl der Ansiedlungen zugenommen, die dadurch geschaffenen Arbeitsplätze waren auf Vorjahresniveau. 2025 ist die Zahl der Arbeitsplätze wieder angestiegen.

Grafik Ansiedlungen neuer Unternehmen neues Fenster

Meldepflichtige Arbeitnehmende sind Personen aus den EU- und EFTA-Staaten, die im Verlauf eines Jahres nicht mehr als 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Sie brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, müssen jedoch den Arbeitsmarktbehörden mit Angabe der Arbeitstage gemeldet werden. Ihre Zahl ist nach dem Wegfall der Vorrangprüfung für EU-8-Staatsangehörige am 1. Mai 2011 mit grossen saisonalen Schwankungen zuerst angestiegen, war ab Anfang 2013 aber recht stabil. Im Zuge der Coronakrise ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen. Im Mittel bewegen sich die Werte der Jahre 2020 und 2021 auf einem ähnlichen Niveau. 2022 ist ein Anstieg zu verzeichnen, der sich 2023 verstärkt hat. Die Werte des Jahres 2024 lagen in fast allen Monaten unter dem Vorjahresniveau. Dieser Trend setzte sich 2025 und auch 2026 fort.
Parallel dazu hat sich die Zahl der Arbeitstage entwickelt. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitstage pro Meldepflichtigen sind sehr konstant. Sie bewegen sich zwischen 10 und 15 Tagen. Gezählt wird jede Person, die während eines Monats für eine Arbeitstätigkeit gemeldet worden ist, auch wenn letztere bereits in einem früheren Monat begonnen hat oder darüber hinaus andauert.

Grafik meldepflichtige Arbeitnehmende neues Fenster

Angehörige von Drittstaaten erhalten nur ausnahmsweise eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten, falls sich im Inland oder aus einem EU/EFTA-Staat (bis 2022 mit Ausnahme von Kroatien) nachweisbar keine geeignete Person finden lässt. 2016 bis 2018 sind die Werte relativ stabil geblieben, seit Anfang 2019 wieder gesunken. Im Zuge der Coronakrise und der damit verbundenen Grenzschliessungen ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen und stieg danach langsam wieder an. Ab Juni 2022 wurden mit zeitweise mehr als 300 monatlichen Bewilligungen vergleichsweise sehr hohe Werte erreicht. Dieser Anstieg war vor allem auf Staatsangehörige der Ukraine mit Schutzstatus S zurückzuführen. Dieser Trend hat sich 2023 abgeschwächt,  danach waren die Werte mit Schwankungen stabil. 2026 fand ein Rückgang auf Werte vor 2022 statt. Dies liegt einerseits daran, dass seit dem 23.10.2025 für Personen mit Schutzstatus S ein vereinfachtes Meldeverfahren statt einer Bewilligungspflicht für Erwerbstätigkeiten eingeführt worden ist und daran, dass generell weniger Gesuche für Entsendung EU/EFTA eingegangen sind.

Grafik Bewilligungsgesuche Drittstaaten neues Fenster

Die Jahrestotale der industriellen und gewerblichen Baugesuche, die durch das AWA geprüft werden, sind 2016 bis 2019 angestiegen und seither leicht gesunken. 2025 liegen die Zahlen wieder auf Vor-Corona-Niveau. 2026 ist die Tendenz steigend.

Grafik industrielle und gewerbliche Baugesuche neues Fenster

Die Zahl der kurzen, befristeten Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit lag bis 2017 bei rund 600. 2015 bis 2017 gab es jeweils im vierten Quartal feiertagsbedingt markante Ausreisser nach oben. Weil auf den 1. Januar 2018 die entsprechende Verordnung neues Fenster angepasst wurde, blieb diese Abweichung in den Folgejahren aus. 2018 bis 2021 wurden jährlich zwischen 300 und 400 Sonderbewilligungen erteilt, 2022 waren es deutlich weniger, 2023 bis 2026 sind die Werte stabil.

Grafik Bewilligungen Nacht- und Sonntagsarbeit neues Fenster

Grundsätze und Methodik des Barometers

Gewisse Kennzahlen werden aus gesetzlichen Gründen erhoben und werden teilweise auch in öffentlichen Statistiken ausgewiesen oder an Amtsstellen im Kanton oder beim Bund weitergeleitet und dort verarbeitet. Vereinzelt werden Werte zu internen Controlling-Zwecken erhoben. Unterschiedlich ist auch die Häufigkeit der Aktualisierung. Sie reicht von monatlich bis jährlich.

Die Kennzahlen werden vom Amt für Daten und Statistik des Kantons St.Gallen (DSSG) aufgearbeitet. Die Verantwortung für die Kennwerte mit Quelle "AWA-SG" liegt beim AWA.

Die nachfolgenden Unterkapitel informieren über den methodischen Hintergrund der einzelnen Kennzahlen.

  • Abmeldungen mit Stelle
    Gezählt werden Stellensuchende, die sich vom RAV abmelden und als Abmeldegrund den Antritt einer festen oder temporären Stelle melden. Ein steigender Anteil deutet auf eine verbesserte konjunkturelle Situation hin. Der Prozentsatz Abmeldungen mit Stelle wird eher etwas unterschätzt, weil Stellensuchende, die sich abmelden, ohne einen Grund zu nennen, als "nicht bekannt" gezählt werden.
    Quelle: SECO/AVAM
    Aktualisierung im AWA-Barometer: monatlich

  • Meldungen zu Massenentlassungen
    Gemäss Obligationenrecht und kantonalen Weisungen müssen Firmen, die aus wirtschaftlichen Gründen zehn oder mehr Personen entlassen wollen, dies der kantonalen Amtsstelle melden. Eine starke Häufung solcher Meldungen deutet in der Regel auf eine konjunkturelle Verschlechterung hin, ein Sinken auf eine Verbesserung, weil nur zahlenmässig bedeutende Entlassungen erfasst werden. Massenentlassungen führen nicht in allen Fällen zu tatsächlichen Entlassungen, da auch Änderungskündigungen dem AWA gemeldet werden müssen.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise

  • Voranmeldungen für Kurzarbeit
    Methodische Hintergrundinformationen zu dieser Kennzahl finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal.

  • Unterstützte Expansionen bestehender Unternehmen
    Die Kennzahl gibt an, wie viele Arbeitsplätze durch die begleiteten und unterstützten Expansionsprojekte gesichert und wie viele durch die Projekte neu geschaffen werden.
    Die Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze werden nach Abschluss der Projekte bei den Unternehmen erhoben. Sie beziehen sich auf das Jahr des Projektabschlusses.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich

  • Ansiedlungen neuer Unternehmen
    Diese Kennzahl umfasst die Zahl der Firmen, die im Falle einer Ansiedlung die Dienste des Kantons in Anspruch nehmen, und die dabei geschaffenen Arbeitsplätze. Sie ist einerseits ein Indikator für die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort, andererseits auch für die Nachhaltigkeit der geschaffenen Arbeitsplätze.

    Zahlen über Arbeitsplätze neuer Ansiedlungen sind ab 2005 vorhanden, über Veränderungen bei den bestehenden Ansiedlungen seit 2011. Bei grösseren Firmen wird häufiger, aber in der Regel nicht jährlich, nachgefragt oder die Zahlen werden aus anderen Quellen erhoben. Bei kleineren Firmen werden die Zahlen situativ nachgeführt. Die ausgewiesenen Werte können also von den realen nach oben oder unten abweichen. Das AWA-SG rechnet mit einer Fehlerquote von wenigen Prozenten.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich

  • Meldepflichtige Arbeitnehmende
    Meldepflichtig sind EU- und EFTA-Angehörige, die als entsandte Arbeitnehmer, als selbständige Dienstleistungserbringer oder als Arbeitnehmer mit Stellenantritt bei einem schweizerischen Arbeitgeber bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr oder max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten. Längere Aufenthalte sind bewilligungspflichtig.

    EFTA-Mitglieder sind Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gelten spezielle Bestimmungen.

    Dargestellt sind die provisorischen Monatswerte. Die Fachstelle für Statistik erhält jeweils auf das Jahresende die revidierten Gesamttotale, aber nicht die einzelnen Monatswerte. Die Korrekturen sind aber gering und liegen in der Regel bei wenigen Prozent.

    Staatsangehörige aller EU- und EFTA-Staaten geniessen die volle Personenfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz bis 90 Tage pro Kalenderjahr eine Meldepflicht und für über 90 Tage eine Bewilligungspflicht besteht. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags besteht Anspruch auf die Bewilligungserteilung. Das Bewilligungsverfahren läuft nur noch über das Migrationsamt. Eine arbeitsmarktliche Prüfung (Vorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Qualifikationen, Kontingente) durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit findet nicht mehr statt.
    Quelle: Bundesamt für Migration
    Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise

  • Bewilligungsgesuche für Angehörige von Drittstaaten
    Als Drittstaaten gelten alle Staaten ohne die EU und EFTA-Staaten. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichts gelten spezielle Bestimmungen, ebenso für solche der Ukraine. Bei den Bewilligungen kann es sich um Kurzaufenthalts- und Jahresaufenthaltsbewilligungen handeln.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise

  • Industrielle und gewerbliche Baugesuche
    Plangenehmigungen und Planbegutachtungen finden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens statt. Baugesuche für Vorhaben, von denen Arbeitnehmende betroffen sind, z.B. Industrie- und Gewerbebauten, werden durch das Arbeitsinspektorat geprüft. Verfügungen zu einem Industriebau heissen Plangenehmigung, Stellungnahmen zu einem Gewerbebau Planbegutachtung. Diese Unterscheidungen sind im Arbeitsgesetz definiert.

    Auch wenn sie nicht alle Baugesuche umfasst, können Veränderungen dieser Kennzahl Hinweise in Bezug auf kommende Entwicklungen in der Bauwirtschaft geben.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise

  • Arbeitszeitbewilligungen
    Gemeint sind Gesuche, die eine Abweichung von den Arbeitszeitregelungen gemäss Arbeitsgesetz zum Inhalt haben. Dabei wird meist um die Bewilligung von Arbeitseinsätzen in der Nacht oder an Sonntagen nachgesucht. Je nach Art des Gesuchs ist für die Bewilligung der Bund oder der Kanton zuständig. Letzterer erteilt Bewilligungen für kurze, befristete Arbeitseinsätze

    Die Einflussfaktoren sind schwer zu bestimmen. Vor allem spielen die Lage von Fest- und Feiertagen im Kalender, Betriebsstörungen, Zusatzaufträge und saisonale Schwankungen eine Rolle.
    Quelle: AWA-SG
    Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise

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Adrian Schumacher

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen