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Schwarzarbeit ist illegal und tritt in verschiedener Form auf. Arbeitnehmende und Arbeitgebende verstossen damit gegen das Gesetz.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) geregelt.

Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zuständig. Es ist dasjenige Kontrollorgan, das die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht überwacht.

Das Kontrollorgan BGSA arbeitet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit den Spezialbehörden der jeweiligen Rechtsgebiete zusammen, so mit Ausgleichskassen, IV-Stellen, Unfallversicherern usw.

Die Spezialbehörden leiten jegliche Informationen, die auf Schwarzarbeit hinweisen, an das Kontrollorgan weiter, das eine Koordinationsfunktion zwischen weiteren Spezialbehörden einnimmt.

Die Anmeldung von Arbeitnehmenden mit geringer Entlöhnung wird mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren erleichtert.

Auch wer sich nicht sicher ist, kann dem Kontrollorgan Verdachtsmomente für Schwarzarbeit melden.

Was ist Schwarzarbeit

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit: In der Regel werden bei Schwarzarbeit:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
  • kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
  • unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
  • keine Quellensteuer abgerechnet.

Wer Hinweis darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, kann dies mit nachfolgendem Formular melden. Auch wer vermutet, dass eine Person unrechtmässig Arbeitslosengelder bezieht, kann dies dem AWA mitteilen. 

Häufig gestellte Fragen

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