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In der Region St.Gallen sollen Bus und Bahn koordiniert entwickelt werden. Das öV-System ist dabei auf eine erhöhte Nachfrage vorzubereiten, die mittel- bis langfristig prognostiziert wird. Der Lösungsansatz ist kein reiner Ausbau der heutigen Linien, sondern vielmehr ein Umbau und eine Optimierung des heutigen öV-Systems.

©AöV

Mobilitätshubs
Vermehrt sollen Buslinien als Zubringer zu Mobilitätshubs dienen und dort eine optimale Abstimmung zwischen Bahn und Bus ermöglichen. Im Agglomerationskern bilden die S-Bahn und der Stadtbus das Rückgrat des öV-Systems. Regionalbuslinien sollen Mobilitätshubs bedienen oder dort enden und in der Stadt nur noch an wichtigen Hauptzielen halten. Gemeinsam mit der Regio St.Gallen-Bodensee und den Städten Gossau und St.Gallen hat der Kanton einen Mobilitätshub-Ansatz für die Region St.Gallen erarbeitet. Mit Hilfe von Schweizer Best-Practice-Beispielen wurden die Kriterien städtebauliche Entwicklung, Bahnreisezeit ins Zentrum und Anschluss an den städtischen Nahverkehr berücksichtigt. Kurz- bis mittelfristig sollen an den Bahnhöfen Goldach, Gossau, St.Gallen-Winkeln und Wittenbach die Umstiege zwischen Stadt-, Regionalbus und S-Bahn verbessert werden. Mit einer städtebaulichen Entwicklung hat der Bahnhof St.Gallen St.Fiden längerfristig das Potenzial, einen weiteren Mobilitätshub zu bilden.

Umsetzung
In den nächsten Jahren wird die Infrastruktur an mehreren Hubs (Gossau, Wittenbach, Winkeln) verbessert. Im Agglomerationsprogramm sind entsprechende Massnahmen vorgesehen. Mit Fahrplan 2024 wird das Angebot in Richtung Hub-System weiterentwickelt. Der Hub in Wittenbach (Link zu Weiterentwicklung Korridor St.Gallen-Wittenbach-Arbon) wird umgesetzt. Zudem wird beim Hub Winkeln ein erster Umsetzungsschritt vorgenommen, indem die Regionalbuslinie 151 in Fahrtrichtung St.Gallen via Bahnhof Winkeln geführt wird.

Mit Fahrplan 2024 wird das Hub System grösstenteils umgesetzt, soweit es verkehrsplanerisch sinnvoll ist. Weitere Linien können nicht ohne erhebliche Nachteile für die Nutzer von ausserhalb eingekürzt werden. Planerisch ist eine Neubeurteilung erst anzustreben, wenn sich Änderungen beim Bahnfahrplan ergeben, die Engpässe auf der Strecke oder den neuralgischen Haltestellen (Bahnhofplatz, Marktplatz) zu gross werden oder wenn ein Tram eingeführt wird.

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