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Der Fahrplanprozess funktioniert nur mit einer gut abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmen.

Zeit und Finanzen

Kurzfristige Änderungen im Fahrplanprozess sind nur punktuell möglich. Die Planungen für einen Fahrplanwechsel starten mindestens drei Jahre vor dessen Einführung. Grössere Begehren mit erheblichem Finanzaufwand brauchen einen längeren Vorlauf. Nur so können die entsprechenden Gelder im kantonalen Finanz- und Aufgabenplan rechtzeitig angemeldet werden.

Einbezug der Öffentlichkeit

Ein erster Entwurf eines Fahrplans mit Umsetzung im Dezember des laufenden Jahres liegt im Frühling vor. Zu diesem Zeitpunkt kann die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Details dazu finden Sie unter Fahrplanverfahren.

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