Logo Kanton St.Gallen

Das Fahrplanverfahren wird gemäss Bundesvorgabe alle zwei Jahre durchgeführt. In den ungeraden Jahren findet ein grosser Wechsel statt; in den geraden Jahren sind in der Regel nur kleinere Angebotsanpassungen vorgesehen.

Anregungen zum neuen Fahrplan

Ein Entwurf der Fahrpläne, die im folgenden Dezember in Kraft treten sollen, liegt jeweils im Mai/Juni vor. Während drei Wochen sind Sie eingeladen, Stellung zum Fahrplanentwurf zu nehmen und Anregungen abzugeben. Als Grundlage finden Sie auf der Seite www.oev-info.ch den Planungsstand jeder Linie. Das kann der gültige Fahrplan, ein Fahrplanentwurf oder ein Fahrplankonzept sein. Auf der Seite www.fahrplan-ost.ch finden Sie die aktuelle Übersicht zu den Fahrplanänderungen.

Bearbeitung der Anregungen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und nachbearbeitet. Im Fahrplanverfahren arbeiten die Kantone eng mit den Transportunternehmen und benachbarten Kantonen zusammen. Wir setzen alles daran, kundenfreundliche, wirtschaftliche und sinnvolle Fahrpläne zu schaffen.

Antworten auf Ihre Anregungen und Fragen werden auf unserer Homepage jeweils im Spätsommer auf der Seite "Fahrplanwechsel" publiziert.

Anmerkung

Die im Frühjahr veröffentlichen Fahrpläne sind Entwürfe. Deshalb können während den folgenden Monaten noch Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden.

Das Bundesamt für Verkehr gibt den Ablauf des Verfahrens vor. Änderungen sind momentan nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Noch offene Fragen?