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Bis zum 1. Januar 2024 müssen alle 1‘300 Bushaltestellen im Kanton St.Gallen behindertengerecht ausgebaut sein. Dieses Ziel stellt die Strasseneigentümer vor eine Herausforderung.

Rolle des AöV

Als Besteller des öffentlichen Verkehrs setzt sich das Amt für öffentlichen Verkehr für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. Die Strasseneigentümer werden bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) fachlich unterstützt. Dazu ergriff das Amt für öffentlichen Verkehr mehrere Massnahmen.

Studie Nutzenpunktbewertung

Für jede Haltekante wurde der Nutzen einer behindertengerechten Ausgestaltung bewertet. Als Kriterien sind die Frequenzen, das Nachfragepotential, zentrale Einrichtungen und die Umsteigefunktion einer Bushaltestelle berücksichtigt. Mit dem Ergebnis können die wichtigen Haltestellen prioritär angegangen werden.

©AöV

Umsetzungsstand

Das Amt für öffentlichen Verkehr lancierte im Herbst 2018 eine Erhebung des Umsetzungsstandes von behindertengerechten Bushaltestellen. Die Auswertung ergab, dass ein Grossteil der Haltekanten noch nicht den hindernisfreien Normen entsprach. Die Strasseneigentümer sind deshalb angehalten, die Umsetzung des BehiG in ihrem Zuständigkeitsbereich voranzutreiben.

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