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Fragen und Antworten

(1) In meiner Wohnung gibt es als Heizmöglichkeit nur einen Kachelofen. Darf ich diesen Kachelofen noch benutzen, wenn die Feinstaubbelastungen zu hoch sind?

Ja. Holzfeuerungen zur Abdeckung des Grundwärmebedarfs wie Holzschnitzel- und Pelletfeuerungen sowie Kachelöfen fallen nicht unter das Feuerungsverbot der Interventionsstufen. 

Das Verbot betrifft Zweitheizungen. Darunter fallen Kleinfeuerungen, die vorwiegend zu Komfortzwecken oder als Zusatzheizung dienen, wie Cheminées und Schwedenöfen.

 (2) Um die Milch in der Käserei abliefern zu können, bin ich auf meinen Traktor angewiesen. Sind solche Fahrten bei hohen Feinstaubbelastungen zulässig, obwohl mein Traktor noch nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist?

Ja. Die Zirkulation und der Transport von Gütern im normalen Strassenverkehr sind nicht eingeschränkt.  

Das Verbot gilt hingegen für alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten in Feld, Wald und Flur mit dieselbetriebenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, welche nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind. So sind zum Beispiel Holzarbeiten mit diesen Maschinen auf die Zeit nach Aufhebung der Interventionsmassnahmen zu verschieben.

(3) Auf den Funkensonntag hin organisiert unser Verein jeweils den Umzug und baut den Funken auf. Dürfen wir den Funken anzünden, wenn die Feinstaubbelastungen hoch sind?

Ja. Grill- und Brauchtumsfeuer sind vom Feuerungsverbot im Freien ausgenommen. Zu beachten ist allerdings, dass solche Feuer nur soweit gestattet sind, als dazu ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet und dieses so raucharm wie möglich verbrannt wird.

(4) Seit zwei Jahren findet in unserem Dorf jeweils im Januar eine "Christbaum-Verbrennete" statt. Darf eines solche Veranstaltung während Zeiten hoher Feinstaubbelastung durchgeführt werden?

Nein. Wenn wegen hoher Feinstaubbelastungen eine Interventionsstufe ausgelöst worden ist, darf keine "Christbaum-Verbrennete" durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass zumindest der Stamm der Christbäume für eine raucharme Verbrennung nicht genügend trocken ist. Dieser kalendarisch nicht festgelegte Anlass kann zudem auf ein späteres Datum verlegt werden.

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