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Die Umsetzung des eidgenössischen Abfallrechts ist an die Kantone dele­giert. Der Kanton St.Gallen setzt diese Vorgaben im Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung um. Insbesondere werden die politischen Gemeinden mit der Entsorgung von Siedlungsabfällen beauftra­gt. Die Gemeinden wiederum müssen konkret Organisation, Zuständigkeiten und Pflichten, Gebühren usw. in kommunalen Reglementen und Verordnungen festlegen. In einem Abfall­reglement können die Grundsätze der Abfallentsorgung, Zuständigkeiten und der Gebührenrahmen geregelt werden.

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00