Es muss im ganzen Kanton St.Gallen und im Fürstentum Liechtenstein mit Übergriffen von Wölfen auf Schafe, Ziegen und Kälber gerechnet werden. Damit sich die Schäden in Grenzen halten, lohnt es sich, frühzeitig Massnahmen zum Schutz der Herden zu ergreifen.

Herdenschutzberatung
Das Herdenschutzteam am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen (LZSG) unterstützt die Tierhalter in der Prävention und Umsetzung von Sofortmassnahmen bei einem Übergriff durch ein Grossraubtier. Für Schutzmassnahmen ist grundsätzlich der Tierhalter selber verantwortlich.
Herdenschutzplanung
Wir unterstützten bei der Definition der Herdenschutzmassnahme und der Erstellung von Projektunterlagen und den nötigen Gesuchen. Bei der Beschaffung von Finanzbeiträgen und der korrekten Umsetzung der erarbeiteten Massnahmen sind wir behilflich.

Als Präventionsmassnahme können Elektronetze mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern eingesetzt werden. Diese müssen straff aufgestellt sein und dürfen keine Schlupfmöglichkeiten bieten. Damit eine stabile Stromspannung gewährleistet ist, soll vor dem Aufstellen sorgfältig ausgemäht werden.
Alternativ können Litzenzäune mit mindestens vier stromführenden Litzen verwendet werden. Die unterste Litze darf dabei höchstens 20 Zentimeter über dem Boden verlaufen, um ein Durchschlupfen zu verhindern.
Unabhängig vom Zaunsystem ist eine Stromspannung von mindestens 3'000 Volt erforderlich.

Bei Nutztierrissen werden die Tierhalter der betroffenen Region per SMS informiert.
Für den Notfalleinsatz stehen am LZSG zwei Notfall-Sets zur Verfügung. Zäune, Apparate, Blinklampen, Alarm Guard und Flatterbänder können sofort zum Einsatzort gebracht werden.
Die Entschädigung erfolgt durch das ANJF. Der Preis richtet sich nach den Tabellen der Zuchtverbände.
Kurzfilm "Herdenschutz-Einsatz"
Häufig gestellte Fragen
Die Fachstelle Herdenschutz SG informiert Tierhalter und Alpverantwortliche (gemäss Telefonliste der Strukturdatenerhebung) per SMS. In Regionen mit dauerhafter Grossraubtierpräsenz beschränkt sich die Meldepflicht auf die wichtigsten Fälle. Die versendeten SMS stützen sich auf gesicherte Bestätigungen der Wildhut.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) publiziert Tierrisse und Sichtungen laufend auf ihrer Website:
Weitere Informationen zur Alarmierung der Tierhalter finden Sie unter:
Im Falle eines Risses ist der zuständige Wildhüter unverzüglich zu informieren. Das betroffene Nutztier sollte liegen gelassen und bei extremer Witterung abgedeckt werden. Anschliessend ist entweder die Fachstelle Herdenschutz zu benachrichtigen oder gemeinsam mit dem Wildhüter sicherzustellen, dass die Meldung umgehend erfolgt.
Die Herde gilt als geschützt, wenn ein elektrifizierter Zaun mit einer Stromspannung von 3'000 Volt vorhanden ist. Das kann durch Flexi-Netze mit einer Mindesthöhe von 0.9 Metern oder durch einen Zaun mit vier stromführenden Litzen erreicht werden. Knotengitter können gemäss Merkblatt Agridea durch zwei zusätzliche stromführende Litzen ergänzt werden.

Sven Baumgartner
Anlaufstelle Herdenschutz
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Marina Rizzi
Fachstelle Kleinvieh / Herdenschutz
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez