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Wegen der Zunahme der Wölfe in der Schweiz ist mit steigenden Schäden an Nutztieren im ganzen Kantonsgebiet zu rechnen. Der Bund stellt deshalb für die Alpsaison 2024 zusätzliche Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung.

Herdenschutzzaun

Unterstützungsbeiträge

Ab 2024 werden Unterstützungsbeiträge für Zaunverstärkungsmassnahmen für Schafe und Ziegen ausschliesslich als Pauschalbeiträge für 5 Jahre in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) sowie in der Sömmerungsfläche (SÖ) gewährt. Der Zaunverstärkungsaufwand für übrige Tiere (Neuweltkameliden, Gehegewild, etc.) wird weiterhin durch einzelne Zaunbeiträge entschädigt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Gesuche für den leihweisen Bezug von Notfallsets, mobile Unterkünfte und Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung einzureichen.

Temporäre Massnahmen 2024

Hilfspersonen im Herdenschutz

Ab 2024 werden keine finanziellen Mittel mehr für Hilfspersonen zur Deckung des zusätzlichen Aufwands im Herdenschutz bereitgestellt. Diese werden über die Herdenschutzkonzepte der DZ-Verordnung abgegolten. 

Betriebszaunpauschalen für direktzahlungsberechtigte Betriebe

FRISTEN ABGELAUFEN
 
  • für Heimbetriebe (Gesuch einreichen bis 1. September 2024)
  • für Sömmerungsbetriebe (Gesuch einreichen bis 15. Mai 2024)

 

Pauschalen für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen pro Betrieb für Schafe und Ziegen

Ab 2024 wird eine elektrische Zaunverstärkung eines Land- oder Alpwirtschaftsbetrieb mit einem für 5 Jahre geltenden Pauschalbetrag unterstützt. Die Zaunverstärkungspauschalen können für direktzahlungsberechtigte Betriebe mit Kleinwiederkäuern (Schafe, Ziegen, Tiere älter als 1 Jahr) in der Tal- und Hügelzone sowie in den Bergzonen I bis IV ausgerichtet werden. Der Kanton kann die entsprechende Pauschale pro Betrieb nach Abschluss einer Herdenschutzberatung unter Angabe der Betriebsnummer (TVD-Nummer) beim BAFU anfordern. Er schliesst die Möglichkeit einer Doppelfinanzierung aus. Betriebe die 2022 und 2023 bereits Pauschalen für die Zaunverstärkung erhalten haben, sind von Beiträgen für 2024 ausgeschlossen. Bei Betrieben die seit 2019 Beiträge für Zaunverstärkung erhalten haben, sind die bezogenen Beiträge von der diesjährigen Zaunverstärkungspauschale abzuziehen. Beim Bezug der Pauschale werden an den Betrieb während den nächsten vier Jahren keine weiteren Beiträge für Herdenschutzzäune ausgerichtet.

Abalpung nach Grossraubtierschäden

FRIST ABGELAUFEN

(Gesuch einreichen bis 1. Oktober 2024)

Bei Zustimmung des Kantons zu einer grossraubtierbedingten, vorzeitigen Abalpung wird den betroffenen Nutztierbesitzern ein Futtergeld für die vorzeitige Nutzung des Winterfutters auf deren Heimbetrieb ausgerichtet.

Häufig gestellte Fragen

Informationsstelle Sofortmassnahmen Herdenschutz

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez