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Aufgrund der Wolfspräsenz ist im gesamten Kantonsgebiet mit Schäden an Nutztieren zu rechnen. Daher stellen Bund und Kanton 2026 zusätzliche Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung.

Herdenschutzzaun

Herdenschutzbeiträge 2026

  • Im Jahr 2026 werden Beiträge für Zaunverstärkungen bei Schafen und Ziegen (mind. 105 cm / 5 Litzen) weiterhin pro Laufmeter ausbezahlt. Es werden CHF 2.– pro Laufmeter vergütet.

  • Für den erschwerten Unterhalt in Steillagen werden zusätzlich CHF 0.80 pro Laufmeter gewährt.

  • Elektrozaungeräte werden bis maximal CHF 960.– pro Gerät unterstützt. Voraussetzung ist eine Mindestimpulsenergie von 3 J, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

  • Für Zaunmaterial im Sömmerungsgebiet werden weiterhin pauschale Förderbeiträge ausgerichtet. Die Beitragshöhe beträgt je nach Anzahl gealpter Tiere CHF 3’000.– bis CHF 5’000.–.

  • Auch die Miete mobiler Unterkünfte sowie Materialflüge werden weiterhin unterstützt.

  • Der Bund und Kanton fördert weiter die Haltung und den Einsatz von anerkannten Herdenschutzhunden (Webseite Kanton SG Herdenschutzhunde)

Unterstützungsbeiträge können im Jahr 2026 unabhängig davon beantragt werden, ob bereits im Jahr 2025 Gelder bezogen wurden. Es werden jedoch nur Materialien berücksichtigt, die im Jahr 2026 angeschafft wurden. Voraussetzung für die Auszahlung ist das Einreichen des Antragformulars mit den entsprechenden Belegen. Die Herdenschutzfachstelle SG prüft dabei, ob die beantragten Laufmeter oder Geräte im Verhältnis zur Anzahl der Tiere stehen und die technischen Anforderungen erfüllen.

Die Einreichefrist ist der 30. September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Informationsstelle Sofortmassnahmen Herdenschutz

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftliches Zentrum SG

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9465 Salez