Es gibt verschiedene Kategorien von Fachbewilligungen (FaBe). In der Landwirtschaft ist je nach Betrieb die FaBe L (L=Landwirtschaft) oder FaBe SB (SB=Spezielle Bereiche) sinnvoll:
- FaBe L: Die FaBe L gilt für den Ackerbau, für Spezialkulturen wie Weinbau, Obstbau, Gemüsebau sowie für Baumschulen (ausserhalb von Wäldern). Mit der FaBe L kann man alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel (PSM) für die Landwirtschaft kaufen und anwenden.
- FaBe SB: Die FaBe SB erlaubt den Einsatz von Herbiziden zur Einzelstockbehandlung sowie die Verwendung von Molluskiziden (=Mittel gegen Schnecken) und Rodentiziden (=Mittel gegen Nagetiere) in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau. Wichtig: Mit der FaBe SB darf man nur Herbizide, Mittel gegen Schnecken und Mittel gegen Nagetiere kaufen und anwenden. Somit kommt sie meist nur für Grünlandbetriebe infrage oder Betriebe, die den Rest des Pflanzenschutzes auslagern.
Wenn Sie einen Abschluss gemäss Liste neues Fenster gemacht haben, können Sie unter folgendem Link Ihre Fachbewilligung in die neue Version umtauschen: https://fabe-psm.identitas.ch neues Fenster
- Als erstes werden Sie nach einer Login-Option gefragt. Wenn Sie bereits ein CH-Login haben (z.B. fürs Agate) können Sie dieses verwenden. Ansonsten empfehlen wir, ein AGOV-Konto zu erstellen.
- Anschliessend loggen Sie sich mit CH-Login oder AGOV-Login auf https://fabe-psm.identitas.ch neues Fenster ein und füllen den Antrag zur neuen Fachbewilligung aus. Im Antrag drin müssen Sie einen Nachweis Ihres Ausbildungsabschlusses hochladen (z.B. ein Foto des Abschlusszeugnisses).
Wichtig: Der Umtausch muss bis spätestens 30. Juni erfolgen!
Weitere Infos unter finden Sie hier neues Fenster.
Bei technischen Problemen beim Umtausch können Sie sich direkt an die Geschäftsstelle für die Fachbewilligung Pflanzenschutz: fabe-psm@identitas.ch oder 0848 233 233. Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr bedient.
Eine Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüssen finden Sie hier neues Fenster. Im Zweifelsfall können Sie auch die neue Fachbewilligung beantragen und werden dann vom Bundesamt für Umwelt informiert, ob die Bewilligung ausgestellt werden konnte oder nicht.
Nein, das geht leider nicht. Eine Fachbewilligung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie ein für die Fachbewilligung anerkanntes Diplom oder einen Nachweis eines früheren Fachbewilligungskurses einreichen können. Besitzen Sie keinen solchen Nachweis, können Sie einen zweitägigen Kurs besuchen und eine Prüfung ablegen, um die Fachbewilligung zu erwerben.
Grundsätzlich brauchen alle Personen auf dem Betrieb, die selbständig PSM kaufen oder ausbringen, eine Fachbewilligung. Innerhalb eines Betriebs gibt es aber die Möglichkeit, unter Anleitung einer Person ohne FaBe anzuleiten, d.h. wenn Ihr Sohn Sie anleitet und für jede Parzelle und jedes Spritzgerät, mit dem sie PSM ausbringen, das erste Mal im Jahr bei der Ausbringung dabei ist, können Sie dann auch PSM ausbringen.
Nein.
Die aktuelle Kursserie hat bereits gestartet, aber wir werden im Herbst oder Anfang 2027 nochmals Kurse anbieten. Wenn Sie über Daten informiert werden möchten, sobald diese verfügbar sind, können Sie sich auf der folgenden Interessentenliste registrieren: Interessentenliste Fachbewilligungskurs Pflanzenschutz | sg.ch neues Fenster
Im Kanton SG dauert der Kurs aktuell 2 Tage (kann sich aber für spätere Kursserien noch ändern). Bitte beachten Sie, dass St. Galler Betriebe Priorität haben und ausserkantonal wohnhafte Personen nur aufgenommen werden können, wenn kurz vor dem Kurs noch freie Plätze verfügbar sind.
Nein, aber für die FaBe L. Sie können am Kurs für die FaBe L teilnehmen und die Prüfung zur FaBe SB schreiben. Der Stoff für SB ist im Kurs L ebenfalls abgedeckt.
- FaBe = Fachbewilligung
- PSM = Pflanzenschutzmittel
- FaBe L = FaBe im Bereich Landwirtschaft
- FaBe SB = FaBe für Einzelstockbehandlung
