Als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter können Sie Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten, wenn Sie bei einem Landschaftsqualitätsprojekt mitmachen. Direktzahlungsberechtigte Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe können dabei auf Flächen im Projektperimeter Massnahmen anmelden, mit welchen die Landschaft gefördert wird. Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden ein achtjähriger Vertrag abgeschlossen und jährlich Landschaftsqualitätsbeiträge ausbezahlt.
Projekte im Kanton St.Gallen
Eine Beteiligung an einem Projekt bedingt eine Anmeldung an die entsprechende Projektträgerschaft. Ein Anmeldeformular finden Sie am Seitenende unter "Gesuchsformulare LQB". Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:
Neuanmeldungen für die Projektbeteiligung
- Betriebe, welche sich bereits angemeldet und einen laufenden Vertrag haben, müssen sich nicht jährlich anmelden. Falls Sie zusätzliche Massnahmen anmelden möchten respektive Mutationen melden müssen, so melden Sie sich bitte ebenfalls bei den nachfolgenden Kontaktstellen der jeweiligen Projekte.
- Alle Anmeldungen müssen bis zum 31. August des Vorjahres erfolgen.
- Die Projekte sind finanziell limitiert. Anmeldungen sind daher nur möglich, wenn die Projekte noch freie finanzielle Mittel haben.
Kontaktangaben einzelne Projekte
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Kontaktangaben der einzelnen Projekte und Trägerschaften für Fragen zu Ihrer Anmeldung.
Laufende Projekte im Kanton St.Gallen
Im Kanton St.Gallen laufen aktuell 14 Landschaftsqualitätsprojekte. Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den einzelnen Projekten.
Die Informationen zu den regionalen Projekten wurden kompakt in Informationsbroschüren bereitgestellt. Sie fassen die wichtigsten Informationen des Handbuches für Landschaftsqualitätsbeiträge zusammen und geben Ihnen als Landwirtin und Landwirt eine Übersicht.
Karte Landschaftsqualitätsprojekte

Informationen zu den einzelnen Projekten
- Informationsbroschüre Benken-Schänis 2016.pdf
- Informationsbroschüre LQP Amden-Weesen.pdf
- Informationsbroschüre LQP AmRicken.pdf
- Informationsbroschüre LQP Fürstenland-Bodensee 2023.pdf
- Informationsbroschüre LQP Neckertal 2. Auflage 2015.pdf
- Informationsbroschüre LQP Obertoggenburg 2016.pdf
- Informationsbroschüre LQP Pfäfers April 2015.pdf
- Informationsbroschüre LQP Rapperswil-Jona Eschenbach.pdf
- Informationsbroschüre LQP Rheintal April 2015.pdf
- Informationsbroschüre LQP Sarganserland April 2016.pdf
- Informationsbroschüre LQP Unteres Toggenburg März 2016.pdf
- Informationsbroschüre LQP Walenstadt.pdf
- Informationsbroschüre LQP Werdenberg Nord Mai 2015.pdf
- Informationsbroschüre LQP Werdenberg Süd März_2016.pdf
Bewilligte kantonale LQB-Massnahmen
Anforderungen und Beiträge der unterstützten Objekte sind im Kanton St.Gallen einheitlich geregelt. Diese sind in einem Handbuch für die Projektträgerschaften zusammengefasst worden. Das Handbuch ist die massgebende Grundlage bei allen Vollzugsfragen rund um die LQB. Darauf aufbauend wurden die regionalen Projekte ausgearbeitet.
Projektverlängerung und Schlussberichte
Gemäss Direktzahlungsverordnung (SR 910.13, abgekürzt DZV) ist für jedes Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) im letzten Jahr der Umsetzungsperiode bis am 31. Oktober ein Schlussbericht beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einzureichen. Der Kanton St.Gallen koordiniert die Erstellung und Abgabe mit den Vertretern der LQP. Mit dem bewilligten Schlussbericht wird die LQP-Periode bis Ende 2026 verlängert.
Vertragsverlängerung und Bestätigung LQB-Massnahmen für auslaufende LQ-Projekte
Damit Ihre unter Vertrag stehenden LQB-Massnahmen im Rahmen der LQP weiterhin abgegolten und bis Ende 2026 weitergeführt werden können, ist die Prüfung und Bestätigung der LQB-Massnahmenliste nötig. Bitte gehen Sie dazu bis am 1. Mai 2024 wie folgt vor:
- Prüfung LQB Massnahmenliste unter "Meine Dokumente" im agriPortal
- Meldung von zusätzlichen oder weggefallenen LQB-Massnahmen mit Formular "LQB Meldung Mutationen" unter "Meine Infos" im agriPortal oder mit handschriftlicher Korrektur auf der Massnahmenliste per Mail an die Trägerschaft
- Stimmen die LQB-Massnahmen, so sind keine weiteren Schritte nötig
Kündigung Vertrag und der entsprechenden LQB-Massnahmen
Wenn Sie den LQB-Vertrag nicht verlängern und auf die Landschaftsqualitätsbeiträge bis Ende 2026 verzichten möchten, ist zwingend eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Post bis zum 1. Mai 2024 nötig.
Nachfolgend finden Sie die eingereichten und bewilligten Schlussberichte der LQP im Kanton St.Gallen.
Gesuchsformulare LQB
Für die Anmeldung und/oder Meldung von Mutationen finden Sie nachfolgend zwei Formulare.
Einige Massnahmen bedingen eine vorgängige Beurteilung durch das Landwirtschaftsamt. Aus diesem Grund müssen diese als Gesuch eingegeben werden. Im Folgenden finden Sie die dazu nötigen Gesuchsformulare.
- Anmeldeformular LQPs SG Betriebe
- Meldeblatt Mutationen LQPs
- Vorlage Antrag Bekämpfung der Verbuschung im Sömmerungsgebiet
- Vorlage Konzept für die Erstellung/Aufwertung von Waldweiden im Sömmerungsgebiet
- Merkblatt Neupflanzung und Aufwertung von Hecken
- Artenliste Neupflanzung und Aufwertung von Hecken
- Vorlage und Muster für Pflanzplan
- Gesuchsformular Pflanzung und Aufwertung Hecken
Noch offene Fragen?

Albert Fässler
Agronom BSc
Sachbearbeiter
Nicole Inauen