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Als Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen muss für jeden Betrieb eine Anerkennung gemäss Art. 6 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.13; abgekürzt LBV) vorliegen.

(Foto: H.J. Zwingli)

Betriebs- und Gemeinschaftsformen

Die Anmeldefrist für Betriebsanerkennungen im Jahr 2023 ist der 28. Februar 2023. Gesuche für Anerkennungen, die für das Beitragsjahr 2023 Gültigkeit haben sollen, müssen bis am 28. Februar 2023 beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein.

Personengesellschaft (Generationengemeinschaft)

Überbetriebliche Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN-Gemeinschaft)

Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) kann auch überbetrieblich erbracht werden (Direktzahlungsverordnung Art. 22).

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Werner Scherrer

Werner Scherrer

Agrokaufmann

Christian Stutz

Christian Stutz

Dipl. Ing. -Agr. ETH