Produktionssystembeiträge werden für vier verschiedene Bereiche gewährt. Dabei wird unterschieden zwischen gesamt- und teilbetrieblichen Produktionssystemen sowie besonders tierfreundlichen Produktionsformen.
Frühzeitige Anmeldung ist wichtig
Der Biobeitrag ist ein gesamtbetriebliches Produktionssystem, GMF und Extenso-Produktion sind teilbetriebliche Produktionssysteme. Als Beitrag für besonders tierfreundliche Produktionsformen werden die Tierwohlbeiträge ausgerichtet. Die Anmeldung für die Programme muss jeweils in der Augusterhebung erfolgen, um im Folgejahr Beiträge zu erhalten.
Auch die Umstellung auf den Biolandbau muss bis Ende August angemeldet werden, inklusive Wahl der Kontrollorganisation.
Verspätete Anmeldungen nach Abschluss der Augusterhebung können nur noch beschränkt entgegengenommen werden und werden in den meisten Fällen mit Fr. 200.– sanktioniert.
Wenn ein Programm während dem Jahr nicht mehr erfüllt werden kann, muss dieses unverzüglich beim Landwirtschaftsamt abgemeldet werden, um Beitragskürzungen zu vermeiden. Meldungen werden berücksichtigt, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle bzw. bei unangemeldeten Kontrollen am Tag vor der Kontrolle erfolgen.
Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund die biologische Landwirtschaft als besonders naturnahe Produktionsform. Um den Produktionssystembeitrag für biologische Landwirtschaft zu erhalten, müssen die Anforderungen der Artikel 3, 6–16h und 39–39h der Bio-Verordnung erfüllt sein.
Weiterführende Informationen zum Biolandbau und der Knospe-Labelproduktion finden Sie bei Bio Suisse. Für die Umstellung auf den Biolandbau geben Ihnen die beiden Kontrolldienste Bio Test Agro AG und bio.inspecta AG gerne Auskunft.
Kontakte
Der Beitrag wird gesamtbetrieblich pro Kultur gewährt, wenn keine Fungizide, Insektizide, Wachstumsregulatoren und chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte eingesetzt werden. Möglich ist der Extenso-Anbau für folgende Kulturen: Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupinen und Raps.
Etwa 50% der Getreideflächen in der Schweiz werden in extensiver Produktion bewirtschaftet. Bei Sonnenblumen, Eiweisserbsen und Ackerbohnen beträgt der Anteil etwa 75% der insgesamt mit diesen Kulturen angebauten Fläche.
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Im Fokus dieses Beitrages steht die effiziente Nutzung von Wiesen- und Weidefutter für die Milch- und Fleischproduktion. Ziel ist, den Futterbedarf vorwiegend durch Gras, Heu, Emd und Grassilage decken.
Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren zu mindestens 90% der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter besteht. Zudem muss die Jahresration zu mindestens 75% der TS (Talgebiet) bzw. 85% der TS (Berggebiet) aus frischem, siliertem oder getrockneten Wiesen- und Weidefutter bestehen.
In Anhang 5 der Direktzahlungsverordnung und im untenstehenden Merkblatt ist aufgelistet, welche Futtermittel zum Grundfutter zählen und somit nicht unter die Beschränkung von maximal 10% Ergänzungsfutter fallen.
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Für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme und für regelmässigen Auslauf ins Freie werden pro Grossvieheinheit und Tierkategorie Tierwohlbeiträge ausgerichtet. Um festzustellen, was bei einem Laufhof unter einem Vordach nicht als Auslauf im Freien angerechnet werden darf, steht nachfolgend ein Merkblatt zum Download bereit.
Noch offene Fragen?

Christian Stutz
Dipl. Ing. -Agr. ETH

Stefanie Bollhalder
BSc Agronomin FH