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Produktionssystembeiträge werden gesamt- oder teilbetrieblich für verschiedene Bereiche in der Tierhaltung und im Pflanzenbau gewährt.

Programmanmeldungen jeweils im August fürs Folgejahr

Die biologische Landwirtschaft ist eine gesamtbetriebliche Produktionsform, der Biobeitrag wird pro Hektare Fläche ausgerichtet. Bio-Betriebe können zudem von allen teilbetrieblichen Produktionssystembeiträgen profitieren, mit Ausnahme des Beitrags für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft.

Für teilbetriebliche Produktionsformen werden Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, ein Beitrag für die funktionale Biodiversität, Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, ein Beitrag für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau, ein Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, Tierwohlbeiträge und ein Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen ausgerichtet.

Die Anmeldung für diese Programme muss jeweils in der Augusterhebung erfolgen, um im Folgejahr Beiträge zu erhalten. Bei einer Anmeldung für den Biolandbau ist dann auch die Kontrollorganisation zu wählen. Für die Massnahmen im Pflanzenbau sind zusätzlich in der Strukturdatenerhebung des betreffenden Beitragsjahres und ggf. einem separaten Erhebungsfenster die effektiv umgesetzten Massnahmen – gesamtbetrieblich oder auf den betreffenden Parzellen – zu deklarieren. Nur dann werden auch Beiträge ausbezahlt.

Für die Massnahmen im Acker- und Gemüsebau ist eine Verpflichtungsdauer von einem Jahr festgelegt, für die Massnahmen in Dauerkulturen gilt eine Verpflichtungsdauer von 4 Jahren (mit Ausnahme der angemessenen Bedeckung des Bodens im Rebbau).

Verspätete Anmeldungen nach Abschluss der Augusterhebung können nur noch beschränkt entgegengenommen werden und werden in den meisten Fällen mit Fr. 200.– sanktioniert.

Wenn ein Programm während dem Jahr nicht mehr erfüllt werden kann, muss dieses unverzüglich beim Landwirtschaftsamt abgemeldet werden, um Beitragskürzungen zu vermeiden. Meldungen werden berücksichtigt, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle bzw. bei unangemeldeten Kontrollen am Tag vor der Kontrolle erfolgen.

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Christian Stutz

Christian Stutz

Dipl. Ing. -Agr. ETH

Christian Bohl

Christian Bohl

Agronom BSc