Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn entsprechende Gesuche gestellt werden.
In dem vom Landwirtschaftsamt vorgegebenen Zeitraum (Februar/März und Ende August) können die Daten elektronisch erfasst werden.
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Strukturdatenerhebung
Die Datenerfassung per Internet und die Erfassung der Flächendaten ist für alle Betriebe obligatorisch. Die Erfassung wird dieses Jahr für Betriebe mit Direktzahlungen vom 13. Februar bis 3. März 2023 durchgeführt. Für Privatpersonen und für Betriebe ohne Direktzahlungen findet die Erfassung vom 13. März bis 31. März 2023 statt. Die nötigen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig direkt vom kantonalen Landwirtschaftsamt zugestellt. Der Einstieg in die kantonale Datenerhebung ist direkt über agate.ch möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im agriPortal.
LN-Änderungsantrag Abgrenzung Wald-Wiese
Im Zusammenhang mit der aktuellen periodischen Nachführung (PNF) der amtlichen Vermessung (AV) kann es zu Verschiebungen der Grenze zwischen dem Wald und Ihren Wiesen kommen. Untenstehend finden Sie den Änderungsantrag und eine Wegleitung zu diesem Thema.
Änderungsanträge die nicht den Wald betreffen, siehe übrige LN-Anträge unten:
Übrige LN-Änderungsanträge
Bei von Ihnen bewirtschafteten Flächen stimmt der Perimeter Landwirtschaftliche Nutzfläche (PLS) nicht? Lesen Sie bitte nachfolgende Wegleitung und reichen Sie das Antragsformular zusammen mit einem Situationsplan beim Landwirtschaftsamt ein. Sämtliche Anträge, die bis zum 30. September des laufenden Jahres eingehen, werden auf das Folgejahr verarbeitet.
Augusterhebung (Anmeldung DZ-Programme und Sömmerungserhebung)
Bei der Augusterhebung müssen die Landwirtinnen und Landwirte die Direktzahlungsprogramme anmelden, bei denen sie im Jahr 2024 mitmachen wollen. Die Augusterhebung wird dieses Jahr von Montag, 14. August bis Freitag, 1. September 2023 durchgeführt. Die Unterlagen für die Augusterhebung werden Anfang August zugestellt.
Die Sömmerungsbetriebe müssen im gleichen Zeitraum das Gesuch für die Sömmerungsbeiträge stellen. Sie müssen alle Tiere ausser Rindvieh und Equiden per Internet erfassen. Alle Betriebe erhalten die entsprechenden Unterlagen für die Erhebung Mitte August schriftlich zugestellt.
Bewirtschafterwechsel
Folgende Unterlagen sind beim Landwirtschaftsamt einzureichen:
Betrieb mit Direktzahlungen
- Formular Wechsel des Betriebsleiters / der Betriebsleiterin
- Formular D Abzüge
- Formular Wechsel Sömmerungsbetrieb
- Kopie landwirtschaftliche Ausbildung des Übernehmers / der Übernehmerin
- Kopie Anmeldung Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Übernehmers / der Übernehmerin
Betrieb / Tierhaltung ohne Direktzahlungen
Hinweis Direktzahlungsgesuche bei Bewirtschafterwechsel
Betriebsaufgabe
Folgende Unterlagen sind beim Landwirtschaftsamt einzureichen:
Betriebe mit oder ohne Direktzahlungen
Noch offene Fragen?

Patrick Wyss
Agrotechniker HF

Werner Scherrer
Agrokaufmann