Zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft sowie zur Verbesserung der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln, werden im Pflanzenbau und in der Tierhaltung Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet.

Zeitlich gestaffelte Einführung ver-schiedener Massnahmen
Die ersten Ressourceneffizienzbeiträge waren 2014 die schonende Bodenbearbeitung, emissionsmindernde Ausbringverfahren sowie der Einsatz von präziser Applikationstechnik mit Pflanzenschutzmitteln. Die Ausrüstung von Pflanzenschutzmittelspritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf zur Innenreinigung wird seit 2017 unterstützt. 2018 kamen neue Ressourceneffizienzbeiträge für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen sowie für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau hinzu. Seit 2019 können auch Beiträge für den Herbizidverzicht auf der offenen Ackerfläche beantragt werden.
Die Ressourceneffizienzbeiträge sind zeitlich befristet. Die Anmeldung für die Beiträge muss jeweils in der Augusterhebung erfolgen, um im Folgejahr Beiträge zu erhalten. Die Erfassung der jeweiligen Massnahmen auf den verschiedenen Parzellen erfolgt zwischen Juni und Ende August. Verspätete Anmeldungen und Erfassungen können nur noch beschränkt entgegengenommen werden und werden mit Fr. 200.– sanktioniert.
Für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau für Obstanlagen, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau wird ein jährlicher Betrag pro Hektare ausgerichtet. Die nachstehend aufgeführten Massnahmen mit Herbizidverzicht können nicht für biologisch bewirtschaftete Flächen beantragt werden, die anderen Massnahmen jedoch schon.
Obstbau
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Im Obstbau stehen zwei Massnahmen im Herbizid- und eine Massnahme im Fungizidbereich zur Auswahl.
Rebbau
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Im Rebbau stehen zwei Massnahmen im Herbizid- und zwei Massnahmen im Fungizidbereich zur Auswahl.
Zuckerrübenanbau
Im Zuckerrübenanbau stehen drei Massnahmen im Herbizid- und eine Massnahme im Fungizid- bzw. Insektizidbereich zur Auswahl. Dieser Beitrag kann nicht kombiniert werden mit dem Zusatzbeitrag Herbizidverzicht bei der schonenden Bodenbearbeitung.
Die Beiträge werden bis ins Beitragsjahr 2022 ausgerichtet.
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Für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche wird ein jährlicher Betrag pro Hektare ausgerichtet. Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können wählen zwischen einem Vollverzicht und einem Teilverzicht auf Herbizide ab der Saat / Pflanzung bis zur Ernte der beitragsberechtigenden Hauptkultur. Dieser Beitrag wird nicht gewährt für Biodiversitätsförderflächen, Zuckerrüben und biologisch bewirtschaftete Flächen.
Der Beitrag wird bis ins Beitragsjahr 2022 ausgerichtet.
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Der Beitrag wird pro Hektare ausgerichtet für Flächen, auf denen die Hauptkultur mit schonender Bodenbearbeitung bestellt wird. Folgende drei Verfahren werden unterschieden:
- Direktsaat
- Streifenfrässaat und Strip-Till
- Mulchsaat
Zusatzbeitrag Herbizidverzicht
Wenn ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet wird, kann ein Zusatzbeitrag zum Beitrag für schonende Bodenbearbeitung beantragt werden. Der Zusatzbeitrag kann mit dem Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche sowie dem Beitrag für die biologische Landwirtschaft kombiniert werden.
Die Beiträge werden bis ins Beitragsjahr 2022 ausgerichtet.
Für die Anschaffung von Neugeräten mit präzisen Applikationstechniken zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird ein einmaliger Beitrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet. Als präzise Applikationstechnik gelten:
- Unterblattspritztechnik
- Driftreduzierende Spritzgeräte in Dauerkulturen
Der Beitrag wird bis ins Beitragsjahr 2024 ausgerichtet.
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Für die Aufrüstung von vorhandenen und neu angeschafften Feld- und Gebläsespritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf wird ein einmaliger Betrag pro Spritze ausgerichtet.
Der Beitrag wird dieses Jahr letztmalig ausgerichtet. Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Merkblatt, damit Sie Ihr Gesuch rechtzeitig einreichen und es noch geprüft und der Beitrag ausbezahlt werden kann.
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Für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (Mastschweine, Zuchtschweine, Ferkel) wird ein jährlicher Betrag pro GVE ausgerichtet, wenn der durchschnittliche Rohproteingehalt in der Futterration bei allen auf dem Betrieb gehaltenen Schweinen 11 Gramm pro Megajoule verdauliche Energie Schwein (g/MJ VES) nicht überschreitet. Es werden alle Schweinekategorien auf allen Produktionsstätten zusammengezählt. Biobetriebe dürfen 12,8 g RP/MJ VES nicht überschreiten.
Der Beitrag wird bis ins Beitragsjahr 2022 ausgerichtet.
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Christian Stutz
Dipl. Ing.-Agr. ETH

Stefanie Baumgartner-Bollhalder
BSc Agronomin FH
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen