Zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft sowie zur Verbesserung der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln, werden im Pflanzenbau und in der Tierhaltung Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet.

Die ersten Ressourceneffizienzbeiträge waren 2014 die schonende Bodenbearbeitung, emissionsmindernde Ausbringverfahren sowie der Einsatz von präziser Applikationstechnik mit Pflanzenschutzmitteln. Die Ausrüstung von Pflanzenschutzmittelspritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf zur Innenreinigung wird seit 2017 unterstützt. 2018 kamen neue Ressourceneffizienzbeiträge für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen sowie für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau hinzu. Ab 2019 konnten auch Beiträge für den Herbizidverzicht auf der offenen Ackerfläche beantragt werden.
Die Ressourceneffizienzbeiträge sind zeitlich befristet. Mit der Umsetzung des ersten Teils der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurden verschiedene ehemalige Ressourceneffizienzbeiträge auf das Jahr 2023 in Produktionssystembeiträge überführt oder beendet. Die Ausrüstung von Pflanzenschutzmittel-Spritzen mit einem Spülsystem (ab 1. Januar 2023) und emissionsmindernde Ausbringverfahren von Gülle (ab 1. Januar 2024) werden Bestandteil des ökologischen Leistungsnachweises.
Die Anmeldung für die Beiträge muss jeweils in der Augusterhebung erfolgen, um im Folgejahr Beiträge zu erhalten. Die Erfassung der jeweiligen Massnahmen auf den verschiedenen Parzellen erfolgt zwischen Juni und Ende August. Verspätete Anmeldungen und Erfassungen können nur noch beschränkt entgegengenommen werden und werden mit Fr. 200.– sanktioniert.
Für die Anschaffung von Neugeräten mit präzisen Applikationstechniken zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird ein einmaliger Beitrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet. Als präzise Applikationstechnik gelten:
- Unterblattspritztechnik
- Driftreduzierende Spritzgeräte in Dauerkulturen
Der Beitrag wird bis ins Beitragsjahr 2024 ausgerichtet.
.JPG)
.jpg)
Für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen wird ein jährlicher Betrag pro GVE ausgerichtet, wenn Futterration aller auf dem Betrieb gehaltenen Schweine einen an den Bedarf der Tiere angepassten Nährwert aufweist. Die gesamten Futterrationen aller auf dem Betrieb gehaltenen Schweine dürfen den nach Anhang 6a Ziffern 2 und 3 DZV festgelegten betriebsspezifischen Grenzwert an Rohprotein in Gramm pro Megajoule verdauliche Energie Schwein (g/MJ VES) nicht überschreiten.
In der Schweinemast müssen während der Mastdauer mindestens zwei Futterrationen mit unterschiedlichem Gehalt an Rohprotein in g/MJ VES eingesetzt werden. Die in der Endmastphase eingesetzte Futterration muss, bezogen auf die Trockensubstanz, mindestens 30 Prozent der während der Mastdauer eingesetzten Futtermittel ausmachen.
Der Beitrag wird bis ins Beitragsjahr 2026 ausgerichtet.
Noch offene Fragen?

Christian Stutz
Dipl. Ing.-Agr. ETH

Christian Bohl
Agronom BSc