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Regierung, Kantonsrat und Gerichte

Regierung

Die Regierung ist die Exekutive, die ausführende Gewalt des Kantons. Sie setzt die Beschlüsse des Volkes und des Kantonsrates um und leitet die Staatsverwaltung. Regierung und Verwaltung erarbeiten Gesetzesentwürfe und andere Vorlagen, die der Kantonsrat später behandelt. In der Regierung des Kantons St.Gallen sitzen sieben Personen. Diese werden alle vier Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt – am gleichen Tag wie der Kantonsrat. Im Unterschied zum Kantonsrat kommt bei der Regierungswahl nicht das Proporz-, sondern das Majorzwahlverfahren zur Anwendung.

Die Staatssekretärin oder Staatssekretär leitet die Staatskanzlei, die Stabsstelle von Kantonsrat und Regierung. Sie oder er wird vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Kantonsrat

Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons St.Gallen, die gesetzgebende Gewalt oder Legislative. Seine 120 Mitglieder vertreten die Gesamtheit aller Stimmberechtigten und treffen die politischen Grundentscheidungen. Der Rat gliedert sich in Fraktionen; die Zahl ihrer Mitglieder widerspiegelt die Stärke der politischen Parteien. Jährlich finden fünf Kantonsratssessionen statt. Dabei erlässt der Rat die kantonalen Gesetze, beschliesst über Ausgaben des Staates und über die Staatsrechnung und setzt den Steuerfuss des Kantons fest. Ebenfalls zu den Aufgaben des Kantonsrates zählen Beschlüsse über Bauvorhaben des Staates sowie die Überprüfung der Geschäftsführung von Regierung und Gerichten. Auch eine Reihe von Wahlen nimmt der Kantonsrat vor.

Gerichte

Die Organisation der st.gallischen Gerichte weist verschiedene Instanzen auf: Die erste Instanz bilden die Kreisgerichte, die zweite ist das Kantonsgericht. Daneben bestehen verschiedene Spezialgerichte wie das Versicherungsgericht oder das Verwaltungsgericht.

Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien (Zivilprozess) und bei Vergehen gegen das Gesetz (Strafprozess) beurteilt als erstes eines der sieben Kreisgerichte den Fall. Ist eine der beiden Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden, wird der Fall an das Kantonsgericht in St.Gallen weitergezogen und unter Umständen von dort weiter an das Bundesgericht. Nur urheberrechtliche Streitigkeiten werden direkt vor dem Kantonsgericht verhandelt, ohne vorher einem Kreisgericht vorgelegen zu haben.

Das Handelsgericht ist für geschäftliche Streitigkeiten zwischen Parteien zuständig, die im Handelsregister eingetragen sind. Die Anklagekammer ist eine selbstständige richterliche Aufsichtsbehörde für das Untersuchungsverfahren. Sie wacht darüber, dass die Strafverfolgungsbehörden das Strafprozessrecht einhalten.

Das Verwaltungsgericht ist hauptsächlich zuständig für Beschwerden gegen Regierung und Verwaltung. Zudem beurteilt das Verwaltungsgericht auch Beschwerden gegen Entscheide der beiden unteren Verwaltungsgerichtsinstanzen, dem Versicherungsgericht und der Verwaltungsrekurskommission.

Das kantonale Versicherungsgericht behandelt Rekurse und öffentlich-rechtliche Klagen gegen Verfügungen oder Einspracheentscheide im Bereich des Sozialversicherungsrechts des Bundes. Ausserdem behandelt es Rekurse gegen Verfügungen in einigen Bereichen des kantonalen Verwaltungs- und Sozialversicherungsrechts.

Die Verwaltungsrekurskommission beurteilt Rekurse und Klagen gegen bestimmte Verfügungen und Entscheide der Behörden von Gemeinden und Kanton.

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