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Der Kanton St.Gallen und mit ihm seine erste Verfassung entstanden im Jahre 1803. Seine Grenzen sind nicht historisch gewachsen, sondern wurden 1803 von Frankreich willkürlich gezogen.

An der Gründung des Kantons arbeitete der erste Landammann St.Gallens, Karl Müller-Friedberg, massgeblich mit.

Bildlegende: Der erste Landammann des Kantons St.Gallens: Karl Müller-Friedberg
Bildlegende: Der erste Landammann des Kantons St.Gallens: Karl Müller-Friedberg

Nach dem Sturz Napoleons gab sich St.Gallen 1814 eine neue Verfassung. Sie war um einiges zentralistischer und undemokratischer als die bisherige. 1830 forderten drei Grosse Volksversammlungen eine Verfassung, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte zugestand. Rund ein Jahr später wurde die dritte Kantonsverfassung mit rund 22'000 gegen 11'000 Stimmen angenommen, allerdings kam dieses Resultat auf zweifelhaftem Weg zustande: Die 12'700 Stimmberechtigten, die sich nicht an der Abstimmung beteiligt hatten, wurden vom Verfassungsrat kurzerhand zu den Annehmenden gezählt.

Das Jahr 1861 brachte die vierte, hart umkämpfte kantonale Verfassung. Die fünfte Verfassung des Kantons aus dem Jahr 1890 kam durch eine Volksinitiative zustande. Die Verfassung von 1890 galt in ihren Grundzügen bis in das Jahr 2001. Die aktuell geltende Verfassung aus dem Jahr 2001 fasste die bisherigen Veränderungen der über hundertjährigen Verfassung zusammen und brachte als wesentliche Neuerung die Abschaffung der Bezirke. Seit 2003, pünktlich zum 200-jährigen Bestehen des Kantons, ist der Kanton St.Gallen in acht Wahlkreise statt 14 Bezirke aufgeteilt.

Das grüne St.Galler Wappen besteht aus einem Bündel mit acht Stäben, in deren Mitte ein Beil eingeschlossen ist. Die Stäbe symbolisieren die acht Bezirke, aus denen sich der Kanton laut der ersten Kantonsverfassung von 1803 zusammensetzte. Die Bänder standen für den Zusammenhalt und das Beil für die gemeinsame Stärke.

Bei der ursprünglichen perspektivischen Darstellung waren alle acht Stäbe zu sehen, in der heute üblichen zweidimensionalen Darstellung sind fünf sichtbar. Die Farbe Grün galt 1803 als Farbe der Freiheit. Weiss deutete man als Farbe der Unschuld: Der neue Staat sollte die Ungerechtigkeit der alten Zeit überwinden.

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