Wie kann ich eine Stiftung errichten und was muss ich dabei beachten? Hier finden Sie erste Informationen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Vermögen für einen guten Zweck
Was ist eine Stiftung?
Die Stiftung ist ein Vermögen, das von einer Person zu einem von ihr festgesetzten dauernden Zweck in der Weise verselbständigt wird, dass das Vermögen aus dem Rechtskreis des Stifters ausgeschieden und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet wird (Art. 80 ff. ZGB).
Errichten einer Stiftung
Stiftungen können in den Formen des Erbvertrages oder des Testamentes begründet werden, wenn sie auf den Tod des Stifters hin errichtet werden. Sind sie jedoch nicht auf den Tod hin gerichtet, so ist im Sinne von Art. 81 ZGB die Stiftung mit einer öffentlichen Beurkundung zu errichten.
Unsere Dienstleistungen
Wer eine Stiftung errichten will, sollte sich vorgängig gut über den beabsichtigten Zweck, die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen und die Errichtungsmodalitäten informieren. Erkundigen Sie sich bei einer Fachperson. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung bei der Erstellung der Gründungsurkunde oder zur öffentlichen Beurkundung.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt
Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.
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