Für Anbieter von Piercings, Tätowierungen, Permanent-Make-up und ähnlichen Praktiken gelten verschiedene rechtliche Vorschriften. Ausserdem sind sie verpflichtet, sich beim AVSV anzumelden.
Personen, die Piercings, Tätowierungen und Permanent-Make-up und ähnlichen Praktiken anbieten, müssen sich bei uns anmelden neues Fenster.
Sie müssen ausserdem
- sicherstellen, dass die verwendeten Piercings, Tätowierfarben und Farben für Permanent-Makeup die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- sicherstellen, dass die verwendeten Apparate und Instrumente steril sind, zumindest die Teile davon, welche in die Haut eindringen.
- Vorkehrungen treffen, damit keine Infektionen übertragen werden können.
Leitfaden Selbstkontrolle
Gesetzliche Grundlagen
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 3. April 2026
- Ostermontag, 6. April 2026
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2026, Nachmittag
- Auffahrt, 14. Mai 2026
- Pfingstmontag, 25. Mai 2026
- Weihnachten, 24. Dezember 2026, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2026
