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Kosmetikprodukte kommen direkt mit unserem Körper in Berührung. Deswegen müssen diese Produkte gesetzliche Vorschriften erfüllen.

Kosmetika

Kosmetikprodukte kommen mit dem menschlichen Körper in Berührung; insbesondere mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten. Sie dienen dazu, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.

Anforderungen an Kosmetika

Kosmetische Mittel sind unter Einhaltung der Guten Herstellpraxis herzustellen und zu behandeln. Vor dem ersten Inverkehrbringen muss eine Produktinformationsdatei vorliegen. Diese enthält unter anderem einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung des Produktes.

Handwerklich hergestellte Produkte

Werden Produkte handwerklich hergestellt und nur lokal und in kleinem Rahmen vertrieben, gelten für sie vereinfachte Anforderungen an die Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei sowie an die Selbstkontrolle.

Ausgenommen davon sind

  • Mittel für Kinder unter 3 Jahren
  • Mittel, die in der Nähe der Augen oder auf den Schleimhäuten angewendet werden

Der Verkauf über das Internet gilt nicht mehr als lokaler Vertrieb.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025