Private Pflegeheime ohne Leistungsauftrag der Gemeinde benötigen eine Betriebsbewilligung des Kantons gemäss Sozialhilfegesetz Art. 32 und 34.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime neues Fenster (sGS 381.18) regelt die näheren Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung.
Anforderungen an die Qualität
Die Anforderungen an die Qualität sind in der Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen neues Fenster und in den Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen neues Fenster festgehalten.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Gesuch Betriebsbewilligung
Erstbewilligung
Die Betriebsbewilligung wird vom Gesundheitsdepartement erteilt. Seit Februar 2026 sind Gesuche für eine Betriebsbewilligung online einzureichen. Die Gesuchstellung erfolgt über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster). Während des Gesuchsprozesses müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Halten Sie deshalb folgende Dokumente bereit:
- Statuten und Leitbild Trägerschaft
- Heimreglement
- Taxordnung und Musterrechnung
- Pensionsvertrag
- Angaben über Infrastruktur
- Pflege- und Betreuungskonzept
- Budget und Finanzplan
- Betriebskonzept
- Lebenslauf der Pflegedienstleitung
- Stellenplan
Bitte beachten Sie, dass für die Gesuchstellung ein AGOV-Login erforderlich ist. Weitere Informationen inkl. den Kontaktangaben für den Support im Zusammenhang mit dem Erstellen eines AGOV-Logins finden Sie auf der Webseite des Bundes (www.agov.admin.ch neues Fenster).
Mutationen und Verlängerung Betriebsbewilligungen
Seit Februar 2026 sind sämtliche Mutationen sowie Gesuche um eine Verlängerung der bestehenden Betriebsbewilligung über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster) abzuwickeln.
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
