Tages- und Nachtstrukturen sind Angebote, in denen betagte Personen tagsüber oder über Nacht betreut werden und pflegerische Unterstützung erhalten. Somit können Angehörige zeitweise entlastet werden, ohne dass ein Heimeintritt notwendig ist. Die Leistungen der Tages- und Nachtstrukturen können von Pflegeheimen oder Spitex-Organisationen erbracht werden.

Wer erbringt Tages- und Nachtstrukturen
Im Verzeichnis Pflegeheime finden Sie die Informationen, welche Pflegeheime im Kanton St.Gallen Leistungen der Tages- und Nachtstruktur anbieten. Das Verzeichnis Pflegeheime finden Sie unter:
Wie werden Tages- und Nachtstrukturen finanziert
Die Finanzierung von Tages- und Nachtstrukturen ist nach den gleichen Prinzipien der Pflegeheim-Finanzierung aufgebaut. Die betroffenen Personen bezahlen die Kosten für Pension und Betreuung entsprechend der Tarife der anbietenden Pflegeheime. Bei Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern beteiligt sich der Kanton an den Kosten.
Die pflegerischen Leistungen werden über die Pflegefinanzierung abgegolten. Informationen dazu finden Sie unter
Informationen für Anbieter von Tages- und Nachtstrukturen
Seit 1. Januar 2025 können grundsätzlich alle Pflegeheime Leistungen der Tages- und Nachtstruktur erbringen, es braucht keine separate Zulassung mehr. Wichtig ist, dass die Anzahl Plätze der Tages- und/oder Nachtstruktur zusammen mit dem stationären Angebot die Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste nicht übersteigt.
Pflegeheime, die das Angebot der Tages- und Nachtstruktur neu anbieten oder erweitern möchten und dies mit einer Platzzahlerweiterung der Pflegeheimliste verbunden ist, finden zu diesem Prozess Informationen unter:
Nachfolgend finden Sie verschiedene Arbeitsmittel, die relevante Informationen zum Aufbau von Tages- und Nachtstrukturen geben:
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen