Die spitalexterne Hilfe und Pflege zuhause (Spitex) ist ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellt eine Alternative zum Aufenthalt in einem Spital oder Heim dar oder kann diesen verkürzen. Mit einer professionellen Pflege zu Hause stärkt die Spitex die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der betreuten Personen.
Spitex vor Ort
Die Spitex richtet sich an Erwachsene und Kinder, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder psychische Probleme auf Pflege zuhause angewiesen sind. Kerndienstleistungen der Spitex sind Pflegeleistungen gemäss KLV, hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen sowie Mahlzeitendienst.
Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für die Sicherstellung des Spitex-Angebotes zuständig. Die Spitex-Dienstleistungen werden von öffentlich-rechtlichen (z.B. gemeindeeigene Betriebe) und privat-gemeinnützigen Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen), selbständigen Pflegefachpersonen und privat-erwerbswirtschaftlichen Unternehmen erbracht.
Eine umfassende Übersicht über die Angebote der im Kanton St.Gallen tätigen Spitex-Organisationen finden Sie hier:
Erstbewilligungen
Nach Art. 26 der Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege benötigen Spitex-Organisationen, die über keinen Leistungsauftrag einer politischen Gemeinde verfügen und die Leistungen der Krankenpflege gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV erbringen, eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartementes.
Seit Februar 2026 sind Gesuche für eine Betriebsbewilligung online einzureichen. Die Gesuchstellung erfolgt über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster). Während des Gesuchsprozesses müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Halten Sie deshalb folgende Dokumente bereit:
- Organigramm
- Handelsregisterauszug Trägerschaft
- Identitätsdokument
- Stellenplan
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Datenschutzkonzept
- Nachweis Bedarfsermittlungssystem
- Nachweis Instrument Pflegeplanung
- Betriebskonzept
- Nachweis Qualitätsmanagement
- Nachweis Berichts- und Lernsystem
Bitte beachten Sie, dass für die Gesuchstellung ein AGOV-Login erforderlich ist. Weitere Informationen inkl. den Kontaktangaben für den Support im Zusammenhang mit dem Erstellen eines AGOV-Logins finden Sie auf der Webseite des Bundes (www.agov.admin.ch neues Fenster).
Mutationen und Verlängerung Betriebsbewilligungen
Seit Februar 2026 sind sämtliche Mutationen sowie Gesuche um eine Verlängerung der bestehenden Betriebsbewilligung über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster) abzuwickeln.
Verzeichnis Spitex-Organisationen
Das Verzeichnis der Spitex-Organisationen mit einer Betriebsbewilligung des Kantons St.Gallen finden Sie hier:
Pflegefachpersonen, die fachlich eigenverantwortlich tätig sind, benötigen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (Verordnung über die Ausübung der Berufe der Gesundheitspflege VBG; sGS 312.1 neues Fenster).
Erstbewilligung
Seit Februar 2026 sind Gesuche für eine Berufsausübungsbewilligung online einzureichen. Die Gesuchstellung erfolgt über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster). Während des Gesuchprozesses sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Halten Sie deshalb folgende Dokumente bereit:
- Lebenslauf
- Identitätsdokument
- Arbeitszeugnisse der letzten 2 Jahre
- Sonderprivatauszug
Bitte beachten Sie, dass für die Gesuchstellung ein AGOV-Login erforderlich ist. Weitere Informationen inkl. den Kontaktangaben für den Support im Zusammenhang mit dem Erstellen eines AGOV-Logins finden Sie auf der Webseite des Bundes (www.agov.admin.ch neues Fenster).
Weitere Informationen zur freiberuflichen Pflege finden Sie beim Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK:
Mutationen Berufsausübungsbewilligung
Seit Februar 2026 sind sämtliche Mutationen von Berufsausübungsbewilligungen über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster) abzuwickeln.
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen werden von den Krankenversicherern, den Gemeinden sowie den Klientinnen und Klienten getragen.
Die Patientenbeteiligung beträgt im Kanton St.Gallen 20% des Anteils der Krankenversicherung, höchstens 15.35 CHF pro Tag.
Die Gemeinden können mit den Spitex-Leistungserbringern Vereinbarungen abschliessen, die das Angebot definieren, die Finanzierung regeln und sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten im Versorgungsgebiet betreut werden.
Für Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag einer Gemeinde und für freischaffende Pflegefachpersonen gibt es für die vereinfachte Abrechnung der Restfinanzierung für KLV-Pflegeleistungen Rahmenverträge. Diese wurden von der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSGP und den jeweiligen Organisationen ausgearbeitet.
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen finden Sie nachfolgend aufgeführt:
Die Akut- und Übergangspflege wird ausschliesslich von den Krankenkassen und den Gemeinden finanziert.
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
