Die spitalexterne Hilfe und Pflege zuhause (Spitex) ist ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellt eine Alternative zum Aufenthalt in einem Spital oder Heim dar oder kann diesen verkürzen. Mit einer professionellen Pflege zu Hause stärkt die Spitex die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der betreuten Personen.
Spitex vor Ort
Die Spitex richtet sich an Erwachsene und Kinder, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder psychische Probleme auf Pflege zuhause angewiesen sind. Kerndienstleistungen der Spitex sind Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung, hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen sowie Mahlzeitendienst.
Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für die Sicherstellung des Spitex-Angebotes zuständig. Die Spitex-Dienstleistungen werden von öffentlich-rechtlichen (z.B. gemeindeeigene Betriebe) und privat-gemeinnützigen Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen), selbständigen Pflegefachpersonen und privat-erwerbswirtschaftlichen Unternehmen erbracht.
Eine umfassende Übersicht über die Angebote der im Kanton St.Gallen tätigen Spitex-Organisationen finden Sie hier:
Nach Art. 26 der Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege benötigen Spitex-Organisationen, die über keinen Leistungsauftrag einer politischen Gemeinde verfügen und die Leistungen der Krankenpflege gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV erbringen, eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartementes.
Verzeichnis Spitex-Organisationen
Das Verzeichnis der Spitex-Organisationen mit einer Betriebsbewilligung des Kantons St.Gallen finden Sie hier:
Gesuch für eine Betriebsbewilligung / OKP-Zulassung / Verlängerung einer Bewilligung
Seit Februar 2026 sind Gesuche für eine Betriebsbewilligung, Gesuche für eine OKP Zulassung sowie Gesuche für die Verlängerung einer bestehenden Bewilligung online einzureichen. Die Gesuchstellung erfolgt über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster).
Bitte beachten Sie, dass für die Gesuchstellung ein AGOV-Login erforderlich ist. Weitere Informationen inkl. den Kontaktangaben für den Support im Zusammenhang mit dem Erstellen eines AGOV-Logins finden Sie auf der Webseite des Bundes (www.agov.admin.ch neues Fenster).
Während des Gesuchsprozesses müssen verschiedene Unterlagen und Angaben eingereicht werden. Halten Sie deshalb folgende Dokumente bereit:
- Organigramm
- Handelsregisterauszug Trägerschaft
- Privatauszug der Geschäftsführung (nur erforderlich, wenn die Geschäftsführung nicht gleichzeitig in der Funktion der fachverantwortlichen Leitung oder Stellvertretung tätig ist)
- Identitätsdokument
- Stellenplan
- Angaben zur fachverantwortlichen Leitung und zu deren Stellvertretung*
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis Instrument für die Bedarfsabklärung
- Nachweis Instrument für die Pflegeplanung
- Betriebskonzept
- Datenschutzkonzept
- Nachweis Qualitätsmanagement(-system)
- Nachweis Berichts- und Lernsystem
* Die fachverantwortliche Leitung sowie deren Stellvertretung müssen zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung bereits über eine gültige Berufsausübungsbewilligung als Pflegefachperson im Kanton St.Gallen verfügen. Falls die betreffenden Personen über keine Berufsausübungsbewilligung im Kanton St.Gallen verfügen, ist vorgängig ein entsprechendes Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung einzureichen. Weitere Informationen zum Gesuchsverfahren finden Sie weiter unten auf dieser Webseite unter dem Menü «Berufsausübungsbewilligung».
Mitteilungspflicht und Mutation einer Betriebsbewilligung und/oder OKP-Zulassung
Spitex-Organisationen haben dem Dienst für Pflege und Entwicklung alle wichtigen Änderungen zu melden, welche die Betriebsbewilligung und/oder die OKP-Zulassung betreffen. Dazu gehören insbesondere:
- Betriebsaufgabe
- Wechsel des Standorts
- Änderung der Bezeichnung, der Organisation und Leitung des Betriebs
- Änderungen der Rechtsform
- Änderungen im Leistungsspektrum
- Anpassungen der Betriebshaftpflichtversicherung
- Wechsel der Präsidentin/des Präsidenten
- Änderungen in der Geschäftsführung
- Wechsel der fachverantwortlichen Leitung Pflege und der Stellvertretung
- Änderungen beim übrigen Fachpersonal mit Berufsausübungsbewilligung
Die Meldung muss unaufgefordert und spätestens zwanzig Tage nach der Änderung erfolgen und dient dazu, sicherzustellen, dass die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Je nach Art der Änderung ist eine Mutation, eine neue Betriebsbewilligung und/oder OKP-Zulassung erforderlich.
Seit Februar 2026 sind sämtliche Mitteilungen zu betrieblichen Änderungen ebenfalls über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster) abzuwickeln.
Pflegefachpersonen, die im Kanton St.Gallen fachlich eigenverantwortlich tätig sind, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartements. Der Dienst für Pflege und Entwicklung bearbeitet Gesuche von Pflegefachpersonen, die als Angestellte in Pflegeheimen und in Spitex-Organisationen arbeiten oder die freiberuflich tätig sind.
Seit Februar 2026 sind Gesuche für eine Berufsausübungsbewilligung online einzureichen. Die Gesuchstellung erfolgt über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster). Während des Gesuchprozesses sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Halten Sie deshalb folgende Dokumente bereit:
- Lebenslauf
- Identitätsdokument
- Arbeitszeugnisse der letzten 2 Jahre
- Privatauszug
- Sonderprivatauszug
Wenn Sie bereits in einem anderen Kanton über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, kann Ihr Gesuch gestützt auf das Binnenmarktgesetz in einem vereinfachten, gebührenfreien Verfahren geprüft werden. Bitte halten Sie in diesem Fall folgende Dokumente bereit:
- Berufsausübungsbewilligung(en) des/der anderen Kanton(e)
- Identitätsdokument
Da die Berufsausübungsbewilligung vom Gesundheitsdepartement im Gesundheitsberuferegister (GesReg) eingetragen wird, müssen Ihre Personalien zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung im Register (GesReg/NAREG) aktuell sein. Sollten sich Ihre Angaben in der Zwischenzeit geändert haben (z.B. Änderung des Nachnamens), so ist die Mutation direkt beim Register zu beantragen (www.nareg.ch neues Fenster) > Suche der eigenen Person > Button «Haben Sie einen Mutationsvorschlag? Klicken Sie bitte hier.»). Bitte beachten Sie, dass die Mutation im Gesundheitsberuferegister in jedem Fall vor der Gesuchstellung um eine Berufsausübungsbewilligung erfolgen muss. Bei einer fehlenden Übereinstimmung der Daten im Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung und des Registers wird der Antrag zurückgewiesen.
Für das Gesuch um eine OKP-Zulassung (nur für freiberufliche Pflegefachpersonen möglich) halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
- Nachweis zertifiziertes Qualitätsmanagement (falls vorhanden)
- Nachweis Bericht- und Lernsystem (falls vorhanden)
- Nachweis praktische Tätigkeit über mindestens zwei Vollzeitjahre als dipl. Pflegefachperson
Bitte beachten Sie, dass für die Gesuchstellung ein AGOV-Login erforderlich ist. Weitere Informationen inkl. den Kontaktangaben für den Support im Zusammenhang mit dem Erstellen eines AGOV-Logins finden Sie auf der Webseite des Bundes (www.agov.admin.ch neues Fenster).
Mutationen Berufsausübungsbewilligung
Seit Februar 2026 sind sämtliche Mutationen zur Berufsausübungsbewilligungen über das Medportal (www.medportal.sg.ch neues Fenster) abzuwickeln. Dazu gehören insbesondere
- Änderungen der Personalien
- Adressänderungen
- Wechsel der Arbeitsstelle
- Tätigkeitsaufgabe im Kanton St.Gallen
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen werden von den Krankenversicherern, den Gemeinden sowie den Klientinnen und Klienten getragen.
Die Patientenbeteiligung beträgt im Kanton St.Gallen 20% des Anteils der Krankenversicherung, höchstens 15.35 CHF pro Tag.
Die Gemeinden können mit den Spitex-Leistungserbringern Vereinbarungen abschliessen, die das Angebot definieren, die Finanzierung regeln und sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten im Versorgungsgebiet betreut werden.
Für Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag einer Gemeinde und für freischaffende Pflegefachpersonen gibt es für die vereinfachte Abrechnung der Restfinanzierung für KLV-Pflegeleistungen Rahmenverträge. Diese wurden von der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSGP und den jeweiligen Organisationen ausgearbeitet.
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen finden Sie nachfolgend aufgeführt:
Die Akut- und Übergangspflege wird ausschliesslich von den Krankenkassen und den Gemeinden finanziert.
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
