Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet.
Zahlen & Fakten zum Projekt
Basierend auf dem eGovernment Gesetz des Kantons St.Gallen (eingeführt 01.01.2019), wurde durch das eGov Kooperationsgremium beschlossen, das Projekt gemeinsam mit Kanton und den Schulträgern umzusetzen. Die neue Schulverwaltungslösung wurde entsprechend am 20.05.2019 als "E-Government-Service «Amt für Volksschule / Schulträger" deklariert. Dadurch ist die Nutzung von PUPIL für den Kanton und die Gemeinden obligatorisch.
Staatsebenenübergreifende Prozesse werden optimiert und harmonisiert. Zudem sollen Schnittstellen minimiert werden. Durch eine verbindliche Prozess-, Anwendungs- und Datenarchitektur werden dabei Synergieeffekte genutzt. Der neue Service bildet die Basis für zukünftige E-Services der Volksschule.
- 05.01.2022: Publikation der Ausschreibung und Unterlagen auf SIMAP
- 05.07.2021: Zuschlag an die Pupil AG in Wil
- Ab Oktober 2021: Erarbeitung der Detailkonzepte und Entwicklung des Prototyps
- Ab Oktober 2022: Pilotschulen testen die Lösung in der Praxis
- Ab 2023: Schrittweise Einführung der neuen Applikation beim Kanton und den Schulträgern
- Dezember 2025: Projektabschluss
Für die Ausschreibung wurden zu folgenden Bereichen Prozesse beschrieben:
- Administrative Prozesse Schulbetrieb (Schulverwaltung & Schulleitung)
- Administrative Prozesse Unterricht/Schule (Lehrpersonen/Schulleitung)
- Administrative Prozesse Personal (Schulverwaltung & Schulleitung)
- Kantonale Prozesse (AVS)
- Kantonale Prozesse (Sonderpädagogik)
- Mittagstisch und Tages- und Ferienbetreuung
- Musikschulen
- Übergreifende Prozesse
Landkarte der Use Cases
Die Applikationslandschaft «VRSG SV» und die Schüleradministrationslösung «LehrerOffice» bleiben bis zur Einführung des neuen Systems in Betrieb und werden bis dahin weiterhin durch den Kanton finanziert.
Das Amt für Volksschule hat den kantonal übergeordneten Vertrag mit CMI LehrerOffice per 31. Juli 2025 aufgelöst. Wie die Schulträger die daten aus CMI LehrerOffice weiterhin nutzen können, lesen Sie im untehstehenden PDF nach.
Alle Schulträger wurden einem dreimonatigem Einführungsslot zugeteilt. Im Oktober 2022 wurden die Schulträger durch die Projektleitung über die Slotzuteilung informiert. In Planung sind aktuell sieben Slots zwischen Frühling 2023 und Herbst 2025.
Aufgrund der Erfahrungen in der Pilotphase im Schuljahr 2022/23 wurde die Erkenntnis gewonnen, dass eine Systemumstellung des Schulalltags (Ablösung LehrerOffice) auf Beginn des neuen Schuljahres sinnvoll ist.
Das bedeutet, dass die Systemeinführung für die Schulverwaltung (Ablösung Abraxas SV) im bereits zugeteilten Slot passiert. Die Umstellung für die Lehrpersonen sowie Schulleitenden erfolgt dann jeweils nach dem Abschluss des Schuljahres – das Schuljahr und insbesondere das Ausstellen der Zeugnisse wird also noch auf dem alten System abgeschlossen. Für die Schulträger in Slot 2 bis 3 bedeutet dies, dass die Systemumstellung auf PUPIL@SG für den Schulalltag im Sommer 2024, für die Schulen in den Slots 4 bis 7 im Sommer 2025 erfolgt. Schulen aus Slot 0 und 1 stellen gemäss individueller Vereinbarung mit der Pupil AG um.
Alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik sind unter «Ablösung LehrerOffice» zusammengefasst.
Das Sammeln, Dokumentieren, Bewerten und Priorisieren von Bedürfnissen und Verbesserungen ist Aufgabe der Superuser sowie der User Groups Schulverwaltung und Schulalltag der Betriebsorganisation.
Der Service Manager leitet die Betriebsorganisation und koordiniert die ausgewählten und freigegebenen Bedürfnisse und Verbesserungen für die Planung und Umsetzung mit dem Systemlieferanten.
Ein offener Dialog zwischen dem Service Team und den Anwendenden ist wichtig, um Änderungswünsche zu erfassen und zu verstehen. Regelmässige Meetings, Support-Kanäle und Feedback-Schleifen ermöglichen eine effektive Kommunikation und den Austausch von Informationen. Der erste Austausch mit der User Group findet im August 2023 statt.
Die Sonderschulen wurden bei der Befragung zur aktuellen Architektur ebenfalls berücksichtigt, damit die Projektleitung ein möglichst umfassendes Bild von den im Einsatz stehenden Fachapplikationen erhält. Auf Grund der hohen Vielfältigkeit in Bezug auf die zu unterstützenden Prozesse, werden die Sonderschulen vorerst nicht verpflichtet den eGovernment-Service zu nutzen. Im Sinne einer Weiterentwicklung wird nach Projektabschluss geprüft, in wie weit die Sonderschulen die neue Fachanwendung nutzen könnten.
Aktuell in Prüfung ist ein Einsatz von PUPIL@SG für die Zeugniserstellung bei den Sonderschulen.
Die Projektkosten werden gemäss E-Government-Gesetz hälftig durch den Kanton und die politischen Gemeinden übernommen. Der Betrag wird seit 2020 über fünf Jahre verteilt ins Budget aufgenommen.
Der Beitrag, der von den politischen Gemeinden übernommen wird, setzt sich für die einzelnen Gemeinden aus einem Sockelbeitrag und der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner zusammen. Eine interne Weiterverrechnung an die Schulträger ist möglich und liegt in der Kompetenz der politischen Gemeinde.
Die entsprechenden Budget- und Kostenanteile der Gemeinden sind auf der kantonalen Intranet-Seite von eGovernment St.Gallen digital abrufbar (zum öffnen dieser Links ist ein Login oder Anbindung an das KOMSG Netz nötig):
Intranet Kanton St.Gallen - Rechnungen-Seite
Intranet Kanton St.Gallen - Budget-Seite
Die Schulträger können zu den zwischen PUPIL und eGov vereinbarten Konditionen optionale Module (nicht im Kernsystem enthalten; beispielsweise Musikschule, Tagesstrukturen und weitere) beziehen. Die Kostenübersicht kann von Schulträgern direkt per Mail bestellt werden.
Die Kosten für die optionalen Module setzen sich aus drei Bereichen zusammen:
- Lizenzierungskosten (einmalig bei der Einführung, pro Modul gleicher Kostenansatz unabhängig von der Grösse des Schulträgers oder der Anzahl Anwendenen)
- Dienstleistungsaufwand (einmalig, individuell je nach Aufwand*)
- Betriebskosten (jährlich wiederkehrend, pro Modul, Einheitspreis für alle St.Galler Volksschulen, unabhängig von der Grösse des Schulträger oder der Anzahl Anwendenden)
Weitere individuelle Kosten
Für die Anbindung von PUPIL@SG an eigene Umsysteme (z.B. Personaladministration, Finanzsysteme) oder individuelle Konfigurationen müssen die Kosten durch den Schulträger getragen werden. Diese sind nicht im Gesamtprojekt enthalten (out of scope).
Die Schulträger sind angehalten und informiert dafür vorsorglich 25'000.- Franken zu budgetieren.
Folgende Parameter beeinflussen die Höhe der effektiven Kosten:
- Anzahl anzubindender Umsysteme der Schulträger (M365, Archivlösungen, FIN und HR-Systeme, Stundenplansysteme, etc.)
- Gewünschte Integrationstiefe in Umsysteme des Schulträgers
- Abweichung von Standards in PUPIL@SG (nur wenn zwingend) und Umsystemen
- Grösse des Schulträgers
- Organisatorische Komplexität des Schulträgers
- Mögliche Skaleneffekte wenn dieselben Umsysteme (Software) angebunden werden
- Finanzierung der im Projekt mitwirkenden Rollen (personelle Ressourcen)
Schulung und Einführung
Die E-Learning-Plattform erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.pupil.ch/sg
Auf aprendo wird es keine Weiterbildung zu PUPIL@SG geben. Die Weiterbildungen finden im Rahmen der Weiterbildung Schule statt. Eine Teilnahme kann über Veranstaltungen angemeldet werden.
Daten & Sicherheit
Sowohl die kantonale Datenschutzbeauftragte als auch vertretend für die Schulträger des Kantons ist auch die städtische Datenschutzbeauftragte (St.Gallen) im Projekt involviert.
Derzeit läuft die Vorabkonsultation mit den Datenschutzfachstellen. Im Projekt ist der Anspruch auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze sehr wichtig, weshalb beispielsweise die Softwarearchitektur mit je einem unabhängigen Mandant für die einzelnen Schulträger gewählt wurde und Rollen- und Berechtigungskonzepte für 45 Benutzerrollen entwickelt wurden. Zudem finden während dem Projekt mehrere Sicherheitsaudits mit externen Firmen statt. Das erste findet im Q1 2023 statt.
PUPIL unterstützt grundsätzlich mehrere Varianten der Zweifaktoren-Authentifizierung. Je nach Implementierungsvariante (z.B. Anbindung an M365 oder Authentifizierung direkt bei PUPIL) beim Schulträger wird die Zweifaktoren-Authentifizierung etwas anders ausgeprägt sein. Aktuell werden die unterschiedlichen Konzepte dazu ausgearbeitet
Grundsätzlich ist der Zugriff auf die Kernapplikation aus Gründen des Datenschutzes auf Personen beschränkt, die eine Anstellung beim entsprechenden Schulträger verfügen.
Für die Datenweitergabe an andere Schulträger müssen die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden. Deshalb wird dafür ein standardisierter Prozess eingehalten, bei dem die weiterzugebenden Dateninhalte (Felder) klar definiert sind.
Diese Daten fliessen mittels Export und Importfunktionen. Eine automatisierte Schnittstelle ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten der Schulträger werden grundsätzlich in separaten Datenbanken gehalten.
Es wird im Verlauf des Projekts und in Zusammenarbeit mit der Datenschutzfachstelle geprüft, ob Daten unter bestimmten Voraussetzungen (Bereinigung, Datensparsamkeit, etc.) teilautomatisiert weitergegeben werden können.
Es gilt die Fristenliste (Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der St.Galler Gemeinden) sowie weitere existierende gesetzliche Grundlagen. Wo keine Grundlagen vorhanden sind, wird das Datenlifecycle im Projekt definiert. Dabei werden Vorgaben der Datenschutzfachstelle eingehalten.
Nein, da die Daten auf autonomen Servereinheiten liegen. Die Instanzen von PUPIL sind komplett voneinander getrennt. Ein Zugriff von der Instanz A auf die Instanz B ist nicht möglich.
Der Projektausschuss hat im Juni 2023 entschieden, dass die Daten aus LehrerOffice NICHT migriert werden; also nicht ins neue System PUPIL übertragen werden.
Dieser Entscheid wurde hauptsächlich aufgrund der Kosten-Nutzen-Abschätzung getroffen, da die Datenstrukturen aus LehrerOffice nicht mit PUPIL@SG kompatibel sind und eine Migration daher unverhältnismässig zeit- und kostenaufwändig wäre.
Somit werden folgende Datensätze aus LehrerOffice nicht übertragen werden:
- Journaleinträge
- Zeugnisnoten
- Beurteilungen
- Förderpläne
- Formulare
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter «Ablösung LehrerOffice».
Individuelle Lösungen
Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz wurde den Schulträgern ab dem Schuljahr 2024/25 eine Angebotspflicht für schulergänzende Tagesstrukturen vorgegeben (siehe Empfehlungen zur schulergänzenden Betreuung).
Ab sofort kann deshalb das Modul «Tagesstrukturen» von Pupil AG separat eingeführt werden (kostenpflichtig). Melden Sie direkt über das Bestellformular unter dem Punkt «Schulergänzende Tagesstrukturen» Ihren Bedarf an.
Elternkommunikation (PUPIL CONNECT)
Das Modul Elternkommunikation besteht aus verschiedenen Modulen aus PUPIL. Im Angebot steht eine Messenger-App (PUPIL CONNECT) zur Verfügung, über die das Schulpersonal mit den Erziehungsberechtigten kommunizieren kann. Weiter können auf Wunsch Absenzmeldungen (Krankheit, Jokertage, etc.) über die App eingegeben werden. Diese Meldungen werden im Anschluss direkt und automatisiert in das Schulverwaltungssystem sowie das Journal der Schülerinnen und Schüler übertragen.
Nein. Wenn Erziehungsberechtige den Messenger PUPIL CONNECT nicht einsetzen möchten, müssen die Lehrpersonen und die Schule einen anderen Weg suchen, um mit den Eltern zu kommunizieren.
Die Schule hat die Eltern gemäss Art. 92 Abs. 2 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) in geeigneter Weise zu informieren. Die Geeignetheit wird nicht durch den Willen oder die Absicht der Schule definiert, sondern inwiefern die Informationen der Schule an die Eltern sichergestellt werden kann. Wenn Eltern bspw. nicht über die technische Voraussetzung – oder anders gesagt nicht über das Übermittlungsinstrument – verfügen, hat die Schule einen anderen Weg zu suchen.
Für einzelne Kommunikationsmodule, wie dem PUPIL CONNECT, stehen Anleitungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Diese können den Eltern zur Verfügung gestellt und an Elternabenden verteilt werden. In der App gibt es eine Möglichkeit der automatischen Übersetzung.
Noch offene Fragen?

Marc Hänggi
Projektleiter