Um im Kanton St.Gallen eine Betriebsbewilligung (Patent) für einen Gastrobetrieb oder einen Anlass zu erhalten, muss man Kenntnisse in den Bereichen Lebensmittelrecht und Suchtprävention nachweisen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Folgende Tätigkeiten fallen unter die Patentpflicht:
- die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle
- die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Zuständig für die Erteilung des Patents ist die politische Gemeinde.
Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen betreut die Administration der "Prüfung in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention", welche von der GastroSt.Gallen durchgeführt wird.
Weitere Informationen rund um die Gastronomie (wie z.B. Berufsbildung, Stellen, Rechtsauskünfte usw.) sind bei den entsprechenden Branchenverbänden erhältlich.
Rund um die Bewilligung
Die politische Gemeinde erteilt ein Patent für einen Betrieb, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist, Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet und zur Nutzung des Betriebs berechtigt ist.
Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet insbesondere, wer Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention nachweist und in den letzten zwei Jahren nicht gravierend gegen Vorschriften der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Fremden-, der Wirtschaftspolizei, des Arbeitsrechts oder der Betäubungsmittelgesetzgebung verstossen hat.
Der Nachweis von Kenntnissen in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention kann auf verschiedene Arten erfolgen: Mittels eidgenössischen Fähigkeitsausweisen oder einschlägiger Berufserfahrung während mindestens drei Jahren, durch Fachschuldiplome oder anerkannte kantonale Ausweise sowie durch das Bestehen einer Prüfung in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention.
- Spitäler, Alters-, Pflege-, Erziehungs- und andere Heime mit sozialem Zweck, Jugendherbergen sowie Schul- und Betriebskantinen, soweit Speisen und Getränke nicht an Dritte abgegeben werden. Besucher und Personal gelten nicht als Dritte;
Lokale von Vereinen, wenn:
- sie ausschliesslich im Rahmen von Vereinsanlässen betrieben werden;
- sie nur Mitgliedern und einzelnen Gästen in deren Begleitung zugänglich sind;
- der Betrieb der Vereinswirtschaft innerhalb der Vereinstätigkeit eine untergeordnete Stellung einnimmt;
- Warenverkaufsautomaten für Speisen und alkoholfreie Getränke;
- Degustationen von Speisen sowie alkoholfreien und nichtgebrannten alkoholischen Getränken;
- Beherbergungsbetriebe, in denen übernachtenden Gästen nur Getränke im Zimmer und nur Frühstück abgegeben werden;
- Landwirtschaftsbetriebe, wenn durch die Abgabe von Speisen und Getränken an übernachtende Gäste Nebeneinkünfte erzielt werden;
- der Handel mit im schweizerischen Arzneibuch aufgeführten alkoholischen Arzneizubereitungen;
- gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften sowie alkoholfreie Jugendhäuser (Jugendcafés);
- Sömmerungsbetriebe mit höchstens 18 Sitzplätzen, wenn die gastgewerbliche Tätigkeit zur Hauptsache der Direktvermarktung der Alpprodukte dient.
Kurs und Prüfung in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention
Eine Voraussetzung für den Erhalt eines Wirtepatents durch die politische Gemeinde ist der Nachweis von Kenntnissen in der Lebensmittelhygiene und Suchtprävention. Um diesen Nachweis zu erbringen, kann unter anderem eine Prüfung abgelegt werden.
Das Volkswirtschaftsdepartement hat mit GastroSt.Gallen eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach GastroSt.Gallen die Zuständigkeit für die Durchführung von Kursen und Prüfungen in der Lebensmittelhygiene und Suchtprävention übertragen wird.
Informationen über Kurstermine und -gebühren, Kursinhalte, Prüfungstermine sowie Anmeldungen zu Kursen und Prüfungen sind auf der Webseite der GastroSt.Gallen und unter der Rufnummer 071 274 95 15 erhältlich.
Der Prüfungsstoff kann in einem Kurs an der GastroSt.Gallen oder auch im Selbststudium erarbeitet werden. Die Prüfung umfasst folgende beiden Fächer:
- Gesetzliche Grundlagen;
- Hygiene (Grundkenntnisse Mikrobiologie, persönliche Hygiene, Warenhygiene, Betriebshygiene);
- Praktische Hygiene (Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln; Verarbeitung, Lagerung, Regenerieren);
- Warenkunde (Milchprodukte, Eier, Geflügel, Pilze, Konserven);
- Deklaration (Speise- und Getränkekarte);
- Eigenkontrolle (kritische Kontrollpunkte).
- Gesetzliche Grundlagen;
- Sucht, Suchtentstehung und Suchtverlauf;
- Suchtmittel und Strassenverkehr;
- Jugendschutz;
- Personal mit Suchtproblemen.
Noch offene Fragen?
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen