Für die Arbeit in der Nacht oder am Sonntag sowie für den ununterbrochenen Betrieb benötigen Sie eine Arbeitszeitbewilligung. Für Bewilligungen bis sechs Monate sind wir als kantonales Arbeitsinspektorat zuständig, für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Bewilligungen der Bund (SECO).
Sie können Ihr Gesuch für eine Arbeitszeitbewilligung entweder über den Online-Schalter EasyGov eingeben oder unser Formular herunterladen, ausfüllen und uns zustellen.
Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung bestimmt die öffentlichen Ruhetage und die Ladenöffnungszeiten. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie in Ihrem Ladenlokal Arbeitnehmer beschäftigen, müssen neben den Ladenöffnungszeiten auch die Vorschriften des Arbeitsgesetzes eingehalten werden. Die demnach zulässigen Arbeitszeiten können kürzer sein als die Ladenöffnungszeiten.
Mehr dazu finden Sie hier:
Noch offene Fragen?
Arbeitsinspektorat
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
