Logo Kanton St.Gallen

Bei der Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden N gelten bestimmte Zulassungskriterien.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Während des Aufenthalts in Bundesasylzentren gilt ein Arbeitsverbot. Dort sind nur gemeinnützige Beschäftigungsprogramme möglich.
 
Nach der Zuteilung an einen Kanton können Asylsuchende unter bestimmten Bedingungen eine befristete Erwerbstätigkeit aufnehmen - sofern kein gesetzliches Arbeitsverbot besteht (z.B. bei rechtskräftiger Wegweisung oder Mehrfachgesuchen).
 
Für jede Arbeitsaufnahme ist eine behördliche Bewilligung erforderlich. Folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit müssen erfüllt sein:
 
  • Einhaltung des Inländervorrangs
  • Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • Wohnsitz im Kanton St.Gallen
  • Kein gesetzliches Arbeitsverbot

Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien neues Fenster.

Besondere Arbeitsverhältnisse

Neben der ordentlichen Erwerbstätigkeit können für Asylsuchende auch folgende Tätigkeiten beantragt werden:
 
  • Freiwilligenarbeit
  • Berufsintegrationseinsätze von Personen bis 18 Jahre
  • Lehrverhältnisse

Mehr Informationen zu den einzelnen Kategorien finden Sie in unseren Richtlinien neues Fenster.

Beschäftigungsprogramme und Arbeitseinsätze

Ohne wirtschaftliche Ausrichtung
 
  • Beschäftigungsprogramme
  • Gemeinnützige Arbeitseinsätze
  • Wirtschaftlich orientierte Arbeitseinsätze

Eine beabsichtigte Beschäftigung in der Zuweisungsgemeinde ist mit dem Gesuchsformular "Antrag für ein bewilligungsprlichtiges besonderes Arbeitsverhältnis für Asylsuchende (N-Ausweis)" neues Fenster beim Migrationsamt per E-Mail (migrationsamt@sg.ch) bewilligen zu lassen.

Achtung

  • Nach einem negativen Asylentscheid gilt ab Rechtskraft ein Arbeitsverbot. Die Person muss ihre Tätigkeit aufgeben.
  • Auch Teilzeitpensen und Stellenwechsel sind bewilligungspflichtig.
  • Nach Anerkennung als Flüchtling (Ausweis B) oder als vorläufig aufgenommene Person (Ausweis F) ist die Erwerbstätigkeit lediglich zu melden. Hier finden Sie mehr Informationen:

Noch offene Fragen?

Arbeitsmarkt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen