Logo Kanton St.Gallen

Gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen eine Parkkarte beantragen, um Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Ausstellende Behörde

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig für die Erteilung von Parkkarten für gehbehinderte Personen Behindertenfahrdienste. Alle durch die bisherige Bewilligungsstelle (Kantonspolizei St.Gallen) ausgestellten Parkkarten und die darin erwähnten Laufzeiten behalten ihre Gültigkeit und dürfen bis zu ihrem Ablauf verwendet werden.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr