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Gehbehinderte Personen können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen eine IV-Parkkarte beantragen.

Ausstellende Behörde

Seit 1. Januar 2008 ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig für die Erteilung der Parkkarten für gehbehinderte Personen. Alle durch die bisherige Bewilligungsstelle (Kantonspolizei St.Gallen) ausgestellten Parkkarten und die darin erwähnten Laufzeiten behalten ihre Gültigkeit und dürfen bis zu ihrem Ablauf verwendet werden.

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr