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Für professionelle Motorfahrzeugführerinnen und -führer gilt grundsätzlich die Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit.

Die Vollzugsbehörde kann auf die Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit für Führerinnen und Führer verzichten, wenn deren berufliche Tätigkeit sich nach einem täglich gleichbleibenden Stundenplan richtet. Die entsprechende Befreiungsverfügung enthält den Stundenplan, den Namen, Adresse und Geburtsdatum der Führerin oder des Führers sowie Name und Adresse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und ist auf ein Jahr befristet.

Das ausgefüllte Gesuch senden Sie bitte an:

Kantonspolizei

Fachdienst Verkehr

Klosterhof 12
9001 St.Gallen

Beziehungsweise bei Domizil des Arbeitgebers in der Stadt St.Gallen an:

Stadtpolizei

Gewerbepolizei

Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen

Gebühr

Die Gebühren pro Jahr betragen Fr. 40.–.

Noch offene Fragen?

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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