Für professionelle Motorfahrzeugführerinnen und -führer gilt grundsätzlich die Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit.
Die Vollzugsbehörde kann auf die Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit für Führerinnen und Führer verzichten, wenn deren berufliche Tätigkeit sich nach einem täglich gleichbleibenden Stundenplan richtet. Die entsprechende Befreiungsverfügung enthält den Stundenplan, den Namen, Adresse und Geburtsdatum der Führerin oder des Führers sowie Name und Adresse des Arbeitgebers und ist auf ein Jahr befristet.
Das ausgefüllte Gesuch senden Sie bitte an:
Kantonspolizei
Technischer Verkehrszug
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
Beziehungsweise bei Domizil des Arbeitgebers in der Stadt St.Gallen an:
Stadtpolizei
Gewerbepolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Gebühr
Die Gebühren pro Jahr betragen 40 Franken.
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