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Mit dem mehrjährigen öV-Programm legt die Regierung dem Kantonsrat unter anderem die strategische Planung des Verkehrsangebots und der Infrastrukturvorhaben vor.

Aufgaben und Ziele des öV-Programms

Die Aufgaben und Ziele des öV-Programms sind im Gesetz über den öffentlichen Verkehr (sGS 710.5; abgekürzt GöV) festgelegt. Das öV-Programm:

  • zeigt die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele des öffentlichen Verkehrs auf;

  • unterstützt die strategische Planung des erforderlichen Verkehrsangebots und der Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Personenverkehr;

  • stellt das für die Programmperiode geplante Verkehrsangebot und die geplanten Infrastrukturvorhaben dar;

  • zeigt die Finanzierung des geplanten Verkehrsangebots und der geplanten Infrastrukturvorhaben auf (Art. 2 Abs. 2)


 

Es wird mit den übergeordneten Bundesprogrammen und dem Strassenbauprogramm zeitlich und inhaltlich abgestimmt (Art. 2 Abs. 3)

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