Der Kanton St.Gallen überprüfte im Jahr 2024 das Bahnnetz auf mögliche neue S-Bahn-Haltestellen. Die Überprüfung umfasste das Abklären der baulichen und betrieblichen Machbarkeit, einen Nutzen-Kosten-Vergleich sowie einen Vergleich der Reisendenquerschnitte mit den Potenzialen. Weiter wurden die Auswirkungen auf die übrigen öV-Leistungen untersucht. Nach erfolgter Vernehmlassung wurden die Arbeiten im Sommer 2025 abgeschlossen.

Gemeinden, Regionen, Transportunternehmen und weitere Anspruchsgruppen haben Ideen für neue S-Bahn-Haltestellen an den Kanton herangetragen. Neue Bahnhaltestellen verbessern den Zugang zum öffentlichen Verkehr, was vorteilhaft ist. Gleichzeitig verlangsamen sie aber die den Halt bedienende öV-Linie. Eine Haltestelle löst Kosten für die Planung, den Bau und den Betrieb aus. Weiter kann eine neue Haltestelle unerwünschte Wirkungen auf die Siedlungsentwicklung auslösen und beispielsweise den Druck auf Fruchtfolgeflächen erhöhen. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung und Priorisierung von Haltestellenwünschen zwingend.
Die Regierung hat dem Kantonsrat im 7. öV-Programm (2024 bis 2028) eine strukturierte und systematische Überprüfung der zusätzlich begehrten S-Bahn-Haltestellen vorgeschlagen. Der Kantonsrat hat dem Vorgehen in der Septembersession 2023 zugestimmt. Die Überprüfung erfolgte im Jahr 2024. Anfang 2025 hatten interessierte Kreise im Rahmen einer Vernehmlassung die Möglichkeit, zu den Resultaten Stellung zu nehmen. Im Sommer 2025 wurden die Arbeiten abgeschlossen.
Sie finden untenstehend den Bericht zur Vernehmlassung sowie den Schlussbericht der Überprüfung: