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Unterlagen zur Einsicht in Papierform, liegen vom 4. März bis 10. April 2026, bei den Gemeindeverwaltungen Flums, Mels und Walenstadt auf.

Kurzinformation

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Erläuterung:

Seit dem Abschluss der Seezkorrektion im Jahr 1865 traten zahlreiche kleinere und mittlere Hochwasser mit geringer Schadenfolge auf; in den Jahren 1910, 1922, 1953 und 1987 waren aber auch vier grössere Hochwasserereignisse zu verzeichnen, welche entsprechend auch zu grösseren Schäden führten. Das letzte grosse Hochwasserereignis von 1987 war der Anlass für die Ausarbeitung eines Generellen Projekts für den Hochwasserschutz der Seez, welches bis ins Jahr 1996 ausgearbeitet wurde. Basierend auf diesem Generellen Projekt wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt:

  • HWS Seez 1. Etappe: Mündung in den Walensee bis zum ehemaligen Wehr Poli unterhalb der ARA Seez; Ausführung 2001 bis 2004
  • Geschiebeablagerungsplatz (GAP) Sax; Ausführung 2001/2002
  • GAP Valmijoos; Ausführung 2006/2007
  • HWS Seez 2. Etappe: ehemaliges Wehr Poli unterhalb der ARA Seez bis Einmündung Röllbach inkl. GAP Valaschga; Ausführung 2007 bis 2012

Die Projektierung des letzten Abschnitts des Generellen Projekts (3. Etappe) wurde im Jahr 2010 gestartet und im Oktober 2014 finalisiert. Die öffentliche Auflage Ende 2014 führte zu diversen Einsprachen. Aufgrund der verschiedenen Einwände gegen das Auflageprojekt von 2014, den zwischenzeitlich erfolgten Zusatzabklärungen, dem Ergebnis einer Geschiebestudie aus dem Jahr 2019 für den Oberlauf sowie den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die erfolgte Teilrevision des Wasserbaugesetzes wurde beschlossen, das Auflageprojekt 2014 grundlegend zu überarbeiten.

Das nun vorliegende «Projekt 2026» deckt den Abschnitt zwischen der Brücke Valeiris und dem GAP Valaschga ab. Da auf die Retentionsräume zwischen Mels und Flums verzichtet wird, sind überdies kleinere Massnahmen im Siedlungsgebiet Flums vorgesehen.

   

Online-Formular

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Ihr Antrag samt Begründung wird direkt in den Mitwirkungsbericht aufgenommen. Das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen wird Ihre Eingabe prüfen und Stellung dazu nehmen.

Nach dem Senden erhalten Sie eine Übermittlungsbestätigung. Zudem werden Sie informiert, sobald der Mitwirkungsbericht erstellt ist.

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