PFAS sind schwer abbaubare Chemikalien. Sie werden seit Jahrzehnten industriell genutzt, zum Beispiel in wasserabweisenden Regenjacken, teflonbeschichteten Bratpfannen oder Löschschaum. Diese Chemikalien gelangen in die Umwelt und können in der Nahrungskette sowie im Menschen nachgewiesen werden. Für den Menschen stellen sie ein mögliches gesundheitliches Risiko dar. Der Kanton St.Gallen setzt sich zusammen mit dem Bund für eine intakte Umwelt und somit für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein.
Auch in der ganzen Schweiz gibt es mit PFAS belastete Flächen und Gewässer. Der Kanton St.Gallen untersucht seit einigen Jahren Fliessgewässer, Böden und Lebensmittel auf eine Belastung mit PFAS.
Auf dieser Seite publiziert der Kanton St.Gallen seine aktuellen Daten und Massnahmen.
So gelangen PFAS in die Umwelt
Gesundheitliche Einordnung
Die gefundenen PFOS-Gehalte stellen keine akute Gesundheitsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten dar. Mit den neuen Höchstwerten verfolgt der Gesetzgeber ein hohes Schutzniveau der Schweizer Bevölkerung, um die Belastung mit PFAS möglichst tief zu halten.
Bei den gefundenen PFOS-Konzentrationen besteht keine akute Gesundheitsgefährdung. Die Milch kann getrunken werden.
Nach heutigem Wissensstand sind für einige PFAS gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt. Bei vielen PFAS bestehen noch Kenntnislücken. Nach der jüngsten Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit besteht ein Zusammenhang zwischen den PFAS-Gehalten im Blut und einer verminderten Konzentration von Antikörpern nach einer Impfung und damit deren verringerter Wirksamkeit. Darüber hinaus wird auf weitere mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen von hohen PFAS-Gehalten im Blut hingewiesen, beispielsweise auf die Leber, die Nieren oder auf das Geburtsgewicht. Aufgrund ihrer Langlebigkeit, der weiten Verbreitung und der Anreicherung über die Nahrungskette stellt diese Stoffgruppe weltweit eine grosse Herausforderung dar.
Aktivitätenjournal (wird monatlich aktualisiert)
Informationen zu PFAS-Messungen
Das Amt für Umwelt untersucht seit mehreren Jahren die Böden im Kanton St.Gallen auf Belastungen mit PFAS. Die aktuellesten Informationen hat das Amt hier publiziert.
Das Amt für Wasser und Energie untersucht seit vielen Jahren Bäche und Flüsse aber auch eingeleitete Abwässer auf PFAS. PFAS wurden in vielen vom Menschen beeinflusst Fliessgewässern gefunden. Das chronische Qualitätskriterium, welches Auskunft darüber gibt, ab welcher Konzentration Organismen gefährdet sind, wird für die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) – eine Substanz aus der Stoffgruppe der PFAS - häufig überschritten. Damit besteht verbreitet die Gefahr einer sekundären Vergiftung von fischfressenden Vögeln und Säugetieren. Bei auffällig hohen Belastungen erfolgte eine Quellensuche im Einzugsgebiet, um mögliche Punktquellen zu identifizieren. Die PFOS-Konzentrationen in den grossen St.Galler Seen sind hingegen gering. Die aktuellsten Informationen publiziert das Amt hier.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen untersucht jedes Jahr Trinkwasserproben auf PFAS und prüft, ob die geltenden Höchstwerte eingehalten werden.
Das Trinkwasser von 30 Wasserversorgungen im Kanton St. Gallen wurde im Jahr 2023 innerhalb einer gesamtschweizerischen Aktion auf PFAS-Rückstände untersucht. In 20 Proben konnten Spuren von PFAS nachgewiesen werden, wobei aber alle Werte unter den geltenden Höchstwerten lagen.
Seit einigen Jahren werden Grundwasser-Proben (nicht-aufbereitetes Rohwasser) auch auf PFAS untersucht. Erfreulicherweise findet man nur wenige PFAS-Substanzen in sehr kleinen Konzentrationen an verschiedenen Messstandorten im Kanton. Diese Nachweise liegen sowohl im besiedelten wie im ländlichen Gebiet. Grenzwerte, soweit sie festgelegt oder vorgeschlagen sind, wurden bei den Rohwasserproben keine überschritten. Die aktuellsten Informationen publiziert das Amt hier.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen prüft Lebensmittel auf Rückstände von Schadstoffen. In Milch und Fleisch von Kühen, Rindern und Kälbern wurden erhöte Rückstände von PFAS gemessen, teils überschritten diese Rückstände die neu geltenden Höchstwerte.
Lebensmittel, welche die geltenden Höchstwerte für PFAS überschreiten, dürfen nicht mehr an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Werden bei Lebensmitteln Überschreitungen der Höchstwerte festgestellt, so wird dies den betroffenen Betrieben mitgeteilt und die zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten notwendigen Massnahmen werden verfügt.
Detaillierte Informationen findet man auch im Jahresbericht AVSV 2023.
Auch Wildfische aus St.Galler Fliessgewässer wurden untersucht. In allen Fischproben wurden PFAS nachgewiesen. Die Einzelsubstanz PFOS dominierte bei den nachgewiesenen PFAS-Konzentrationen. Rund ein Fünftel der Fische wies eine PFOS Konzentration auf, die für fischfressende Vögel und Säugetiere problematisch sein kann. Würden die untersuchten Wildfische als Lebensmittel bewertet, lägen mehr als die Hälfte der Fische über dem gesetzlichen Höchstwert. Die aktuellsten Daten publiziert das Amt hier.
Im Jahr 2022 wurden durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowohl Fische aus St.Galler Gewässern als auch Importfische auf Rückstände von PFAS untersucht. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Höchstwerte. Von den damals untersuchten Fischen würde ein Fisch (Hecht) die heute neu gültigen Höchstwerte überschreiten. Es war auffällig, dass die Fische aus Fischzuchten und die Importfische betreffend den Rückständen von PFAS am besten abschnitten. Mehr Informationen hierzu findet man im Jahresbericht 2022 des Amtes.
Über Rückstände von PFAS in Pouletfleisch oder in Eiern liegen aktuell für den Kanton St. Gallen keine Daten vor. Es ist geplant, Ende 2024 Eier aus betroffenen Gebieten auf Rückstände von PFAS zu untersuchen.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wird in Zukunft auch risikobasiert Gemüse auf PFAS prüfen. Aktuell liegen noch keine Messergebnisse vor.
Massnahmen des Kantons
Es hat sich gezeigt, dass erhöhte Werte im Fleisch oder der Milch mit erhöhten Werten im Boden und im Wasser einhergehen können. Der Kanton wird deshalb basierend auf den gemachten Erfahrungen ein PFAS-Beprobungskonzept lancieren, welches hilft, die Belastung der einzelnen Betriebe besser einzuordnen. Dies ist eine wichtige Unterstützung, um den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben genaue Angaben machen zu können, welche Flächen unbelastet sind und weiterhin für die Lebensmittelproduktion genutzt werden können.
Landwirtschaftsbetriebe können unverschuldet stark betroffen sein, wenn auf ihren Flächen mit PFAS belastete Böden gefunden werden. Der Kanton verfügt in diesem Fall, dass die betroffenen Betriebe sicherstellen müssen, dass die PFAS-Höchstwerte im Fleisch ihrer Tiere nicht überschritten werden. Werden Höchstwerte überschritten, darf das Fleisch nicht für die menschliche Ernährung verwendet werden. Der Kanton überprüft die Einhaltung mit Inspektionen vor Ort und Laboranalysen. Die Betriebe können zum Beispiel ihre Tiere nur noch auf unbelasteten Böden halten oder das Quellwasser nicht mehr für die Tränke der Tiere verwenden.
Landwirtschaftsbetriebe können unverschuldet stark betroffen sein, wenn auf ihren Flächen mit PFAS belastete Böden gefunden werden. Es kann bedeuten, dass der Betreib stark eingeschränkt wird in der Produktion von Lebensmitteln. Der Kanton prüft aktuell Unterstützungsmassnahmen für betroffene Betriebe.
Der Kanton verfügt, dass auf belasteten Böden keine Bodenverschiebungen (zum Beispiel für Neu- oder Umbauten) vorgenommen werden dürfen und kein Aushub aus dem Gebiet entfernt werden darf (ausser mit einer Bewilligung des Kantons).
Insbesondere bei Löschübungsplätzen mit regelmässigem Einsatz von Löschschäumen, Galvaniken und Deponien können erhöhte PFAS-Belastungen auftreten. Dabei handelt es sich um belastete Standorte nach Altlastenverordnung. Mit der Sanierung von mit PFAS belasteten Standorten kann die Ausbreitung der PFAS im Boden, im Grundwasser und Oberflächengewässer reduziert werden.
Im Kanton St.Gallen wurde ein mit PFAS belasteter Standort im Rahmen der Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnis und der Staatsanwaltschaft Altstätten teilsaniert. Ursprung der PFAS Belastung war die Nutzung als Brandübungsplatz.
Der Kanton St.Gallen gehört schweizweit zu den ersten Kantonen, welche die PFAS-Belastung ausgedehnt erheben. Deshalb gibt es wenig Erfahrungswerte zur Senkung der PFAS-Belastung. Der Vollzug der Belastungsreduktion liegt zwar bei den Kantonen, jedoch macht der Bund bis jetzt nur wenige einheitliche Vorgaben – dies obwohl PFAS ein schweizweites Problem darstellen.
Der Bund ist auch für die Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit zuständig. Er gibt Höchstwerte für schädliche Stoffe in Lebensmitteln vor. Seit 2024 existieren für bestimmte Lebensmittel in Bezug auf die PFAS-Belastung Vorgaben. Jedoch gibt es nicht für alle Lebensmittel solche Höchstwerte. Beispielsweise fehlen solche bei Milch und Milchprodukten.
Das Bundesparlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob es einen nationalen PFAS-Aktionsplan braucht. Für die Regierung des Kantons St.Gallen ist es zwingend, dass ein solcher Aktionsplan zeitnah folgt und ein national einheitliches Vorgehen besteht. Es muss schweizweit gleiche Massnahmen geben, um kantonale Unterschiede zu vermeiden. Der Bund muss Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit garantieren.
Zudem setzt sich die Regierung dafür ein, dass der Bund baldmöglichst für weitere Lebensmittel wie Milch und Milchprodukte Höchstwerte definiert. Nur mit nationalen Vorgaben können die Kantone das Lebensmittelrecht harmonisiert vollziehen und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich schützen.
Kontakte
Das Amt für Umwelt untersucht die Böden auf Belastungen mit PFAS. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen prüft Lebensmittel auf PFAS-Werte. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Das Landwirtschaftsamt berät Landwirtinnen und Landwirte. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Das Amt für Wasser und Energie untersucht Fliessgewässer auf PFAS. Die Kontaktinformationen finden Sie hier. Sie können sonst auch direkt auf Vera Leib zugehen (058 229 28 06 oder vera.leib@sg.ch)
Bei Fragen zur Fischerei ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei zuständig. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Themenverwandte Links:
- Information zu punktuellen PFAS-Belastungen vom 28. August 2024 neues Fenster
- Information zum Abschluss der Altlastensanierung beim Regionalgefänigs Altstätten vom 20. Juni 2023 neues Fenster
- Information über Regierungsprojekt Umweltchemikalien vom 2. Dezember 2022 neues Fenster
- Information zu Untersuchungen auf der Eggersrieter Höhe vom 1. September 2022 neues Fenster
- Information zum Start der Sanierung in Altstätten vom 25. August 2022 neues Fenster
- Information zum Sanierungskonzept in Altstätten vom 27. Januar 2022 neues Fenster
- Information zur PFAS-Belastung in Altstätten vom 23. September 2021 neues Fenster
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