Die festgestellten PFAS-Werte in der Umwelt und in Tieren lösen in unterschiedlichen Branchen Fragen aus. Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Ich habe einen Bauernbetrieb. Was habe ich für Handlungsmöglichkeiten?
Bauernbetriebe
Kantonsweite Analysen von Milch und Wasser während der letzten Jahre zeigen, dass der grösste Teil des Kantons nicht mit PFAS belastet ist.
Im Kanton St.Gallen wurden bisher vor allem in den folgende Gebiete Flächen mit erhöhten Belastungen festgestellt: Flächen im Bogen Mörschwil, Untereggen, Goldach, Eggersriet, St.Margrethen, Altenrhein.
Die Kontrollen wurden nicht flächendeckend durchgeführt. Es ist möglich, dass weitere Flächen betroffen sind.
Landwirtschaftsbetriebe aus dem Risikogebiet oder Betriebe mit begründetem Verdacht auf eine Belastung können kostenlos Milch und Tränkewasser auf PFAS untersuchen lassen. Entsprechende Anfragen sind beim AVSV neues Fenster einzureichen.
Es werden risikobasiert (vor allem aus belasteten Gebieten) amtliche Proben erhoben. Im Rahmen der Ursachenabklärungen werden bei betroffenen Betrieben Proben von Fleisch, Milch und Wasser erhoben und am Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen untersucht.
Aktuell werden Milch, Eier und Fleisch beprobt. Geplant sind auch Untersuchungen von pflanzlichen Lebensmitteln.
Fleisch mit Höchstwertüberschreitungen darf nicht in Verkehr gebracht werden. Es sind sofort Senkungsmassnahmen einzuleiten
Mögliche Ursachen bei Futter und Tränke sind zu suchen. Dabei können folgende Personen Hilfestellungen leisten:
- Tränkewasser, Lebensmittel (Jessica Steinmann, jessica.steinmann@sg.ch, 058 229 28 61)
- Landwirtschaftliche Beratung, LZSG Sekretariat, 058 228 24 00
- Bodenanalysen (Aline Loher, aline.loher@sg.ch, 058 229 27 74)
Tränkewasser mit PFAS Rückständen über dem für Trinkwasser geltenden Höchstwert von 0.3 µg/l darf nicht mehr für die Tränkung der Tiere eingesetzt werden. Es ist aber zu beachten, dass gemäss Modellrechnungen des BfR Trinkwasser mit PFOS-Rückständen ab 0.03 µg/l zu Höchstwertüberschreitungen im Fleisch führen kann (vgl. Art. 2 Abs. 8 der Verordnung über die Hygiene bei der Primärproduktion).
Mögliche Ursachen bei Futter und Tränke sind zu suchen. Dabei können folgende Personen Hilfestellungen leisten:
- Tränkewasser, Lebensmittel (Jessica Steinmann, jessica.steinmann@sg.ch, 058 229 28 61)
- Landwirtschaftliche Beratung, LZSG Sekretariat, 058 228 24 00
- Bodenanalysen (Aline Loher, aline.loher@sg.ch, 058 229 27 74)
Tränkewasser mit PFAS Rückständen über dem für Trinkwasser geltenden Höchstwert von 0.3 µg/l darf nicht mehr für die Tränkung der Tiere eingesetzt werden. Es ist aber zu beachten, dass gemäss Modellrechnungen des BfR Trinkwasser mit PFOS-Rückständen ab 0.03 µg/l zu Höchstwertüberschreitungen im Fleisch führen kann (vgl. Art. 2 Abs. 8 der Verordnung über die Hygiene bei der Primärproduktion).
Über Befunde amtlicher Proben werden die Probenbesitzer bzw. Betriebsverantwortlichen informiert. Es gilt die Schweigepflicht gemäss Art. 56 LMG.
Sie können sich an das Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen neues Fenster wenden.
Der Bauernverband St.Gallen hat ein Angebot für diesen Bereich. Bitte melden sie sich beim Bauernverband.
Milchbranche
Belastete Milch ist lebensmittelrechtlich verkehrsfähig. Eine Einführung eines gesetzlichen Höchstwertes wird ab 2027 erwartet.
Über Befunde amtlicher Proben werden die Probenbesitzer bzw. Betriebsverantwortlichen informiert. Es gilt die Schweigepflicht gemäss Art. 56 LMG.
Bei den gefundenen PFOS-Konzentrationen besteht keine akute Gesundheitsgefährdung. Die Milch kann getrunken werden.
Es ist anzunehmen, dass es Unterschiede gibt. Erste Untersuchungen zeigen, dass in Butter und Käse mit einer Anreicherung zu rechnen ist. Abschliessende Untersuchungen dazu fehlen zur Zeit und müssen noch erarbeitet werden.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sucht mit den betroffenen Milchproduzenten nach Senkungsmassnahmen. Daher sind aktuell und solange keine Höchstwerte für Milch festgelegt sind keine Massnahmen der Molkereien im Rahmen der Selbstkontrolle erforderlich.
Metzgereien und Fleischverarbeiter
Über Befunde amtlicher Proben werden die Probenbesitzer bzw. Betriebsverantwortlichen informiert. Es gilt die Schweigepflicht gemäss Art. 56 LMG.
Das ist keine Frage des Lebensmittelrechts sondern eine private Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer.
Die gefundenen PFOS-Gehalte stellen keine akute Gesundheitsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten dar. Mit den neuen Höchstwerten verfolgt der Gesetzgeber ein hohes Schutzniveau der Schweizer Bevölkerung, um die Belastung mit PFAS möglichst tief zu halten.
Fleisch welches die Höchstwerte überschreitet darf nicht in Verkehr gebracht werden. Wurde solches Fleisch bereits in Verkehr gebracht, so ist das Amt für Verbraucherschutz zu informieren. Es muss dann eine Rücknahme oder ein Rückruf eingeleitet werden.
Es werden risikobasierte Stichproben genommen und analysiert.
Die Betriebe sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Sie müssen sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts genügen.
Wenn Messungen in Auftrag gegeben werden, reicht es, die vier gesetzlich geregelten PFAS zu untersuchen: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) (vgl. Anhang 8 VHK). Im Rahmen der Selbstkontrolle können neben Fleisch-, Eier und Milchproben bei Rindern und Schafen auch Blutproben untersucht werden. Aus den Rückständen im Blut kann auf die Rückstände im Fleisch geschlossen werden.
Wo kann ich PFAS-Proben in Auftrag geben?
Gemäss Art. 4 der Verordnung über die Primärproduktion sind die Betriebe für die Sicherheit der Primärprodukte verantwortlich. Sie müssen alles Erforderliche für die Sicherheit der Lebensmittel tun. In der Liste sind Labore aufgeführt, welche Beprobungen auf PFAS vollziehen können. Wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unter info.avsv@sg.ch.
Allgemein
In einem ersten Schritt müssen die PFAS-Molküle aus dem Lebensmittel extrahiert werden. Anschliessend werden sie mit einem Flüssigchromatografen aufgetrennt und in einem Massenspektormeter detektiert und dann quantifiziert. Im Fachjargon wird die Methode LC-MS genannt.
Das Kantonale Labor verfügt über eine Methode, mit der 22 verschiedene PFAS nachgewiesen werden können. Die Nachweisgrenzen hängen ab vom Lebensmittel und vom einzelnen PFAS-Molekül und liegen in folgender Grössenordnung:
Milch: 0,005 Mikrogramm/Liter
Wasser: 0,001 Mikrogramm/Liter
Fleisch: 0,05 Mikrogramm/Kilogramm
In allen Proben wurde nur das PFOS-Molekül gefunden und zwar in folgenden Konzentrationen:
Rohmilch (direkt ab Bauernhof): n.n. – 1,2 Mikrogramm/Liter
Milch im Verkauf (Molkerei, Detailhandel, etc.): n.n. – 0,2 Mikrogramm/Liter
Fleischproben (Kuh, Rind, Kalb): 2-12 Mikrogramm/Kilogramm
Wobei n.n. für nicht nachweisbar steht.
Noch offene Fragen?
Öffnungszeiten
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