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Seit dem 1. Januar 2012 liegt die Zuständigkeit für die Beurteilung von Erschütterungen ausschliesslich beim Kanton (Art. 34 EG-USG). Davon ausgenommen ist die Beurteilung von Erschütterungen, die von Baustellen ausgehen (Art. 9a V zum EG USG). Dafür sind die Gemeinden zuständig.

Aufgaben der Gemeinde

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00