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Das Umweltschutzgesetz wurde in erster Linie dazu geschaffen, technische Lärmarten wie Verkehrs- und Industrielärm zu bekämpfen. Die Rechtsprechung der Gerichte hat aber dessen Anwendungsbereich immer mehr auch auf den Alltags- und Nachbarschaftslärm ausgedehnt, welcher früher in erster Linie durch kantonale und kommunale Lärmschutzverordnungen geregelt war.

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

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