Der Kanton St.Gallen hat 71'000ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Rund 6 Prozent werden ackerbaulich genutzt. Ein Grossteil sind mit Mais und Kunstwiese und etwas Kartoffeln und Getreide bepflanzt. Man findet aber auch interessante Nischenkulturen wie Grassamen- und Saatmaisvermehrung, Soja, Öllein, Leindotter, Sonnenblumen, Braugerste, Mohn, Ölkürbis, …

Beratungsangebot
- Beratung: Wir unterstützen Sie wenn es um Anbaufragen oder Fruchtfolgeplanungen geht.
- Weiterbildung: Weiterbildungsangebote werden auf der Homepage und andere Kanäle veröffentlicht. Die jährlichen Flurbegehungen an den Standorten Salez und Flawil zu aktuellen Themen rund um den Ackerbau finden jeweils im Juni statt.
- Versuche: Am Landwirtschaftlichen Zentrum finden an den Standorten Flawil und Salez in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern Feldversuche statt. Neben Versuchen mit diversen Nischenkulturen und Mais in Flawil können in Salez Versuche mit Weizen (weite Reihen), Kartoffeln, Sonnenblumen sowie Speise- und Silomais besichtigt werden.
Prognosedienste und Anbau
In der Saison werden jeweils zu Wochenbeginn verschiedene Felder im Rheintal besichtigt, um einen Überblick über den Zustand der Kulturen zu kriegen. Die Erkenntnisse daraus werden in regelmässigem Abstand über das Ackerbauflugblatt kommuniziert. Bei Interesse am Ackerbauflugblatt darf die Fachstelle Ackerbau gerne kontaktiert werden.
Als Prognosetool für die Abschätzung des Risikos einer Krautfäuleinfektion empfehlen wir PhytoPRE. Weitere Informationen unter www.phytopre.ch
Als Prognosetool für die Abschätzung des Risikos einer Infektion mit Ährenfusariosen empfehlen wir FusaProg. Weitere Informationen unter www.fusaprog.ch
Häufig gestellte Fragen
Die laufend aktualisierte Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist unter psm.admin.ch zu finden.
Achtung: ÖLN und verschiedene Labels können die Verwendung gewisser Pflanzenschutzmittel zusätzlich einschränken. zu beachten sind dabei die entsprechenden Richtlinien.
Das Übersichtsheft "Pflanzenschutzmittel im Feldbau" mit nützlichen Empfehlungen zum Pflanzenschutz kann über die Fachstelle Ackerbau kostenpflichtig bezogen werden. Im Abopreis des Ackerbauflugblattes ist dieses Heft inbegriffen.
Ein Betrieb der nach dem ökologischen Leistungsnachweis produziert und mehr als 3ha offene Ackerfläche (Kunstwiese gehört nicht zur offenen Ackerfläche) bewirtschaftet, muss eine Fruchtfolge einhalten.
Die Fruchtfolgebestimmungen sind in den KIP-Richtlinien zu finden. Für komplexe Fragestellungen zum Thema Fruchtfolge bietet die Fachstelle Ackerbau auch Einzelberatungen an.
Ab 3ha offener Ackerfläche (ohne Kunstwiesen) müssen 3.5% der gesamten Ackerfläche (inkl. Kunstwiesen) mit einem oder mehreren erlaubten BFF-Elementen für Ackerflächen belegt werden.
Nein. Es darf nur Getreide für den PSB "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel" angemeldet werden, welches zur Körnergewinnung gepflanzt und gedroschen wird.

Johannes Brunner
Ackerbauberatung
Fachstelle Ackerbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Simon Strahm
Ackerbauberatung (Bürotage: Mo/Di)
Fachstelle Ackerbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Christoph Gämperli
Ackerbauberatung Fürstenland, Nischenkulturen
Fachstelle Ackerbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Mattenweg 11
Flawil