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Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht führt gemäss Art. 158 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) Schwerpunktprüfungen durch. Die Schwerpunktprüfungen haben das Ziel, gemeindeübergreifend eine bestimmte Thematik zu prüfen und Empfehlungen für die kommunale Amts- und Haushaltsführung abzugeben.

Nachfolgend finden Sie die aktuell veröffentlichten Prüfberichte:

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Gemeindeaufsicht

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen