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Das Kantonsgebiet besteht aus fünf Waldregionen. Die strategische Führung der einzelnen Waldregionen ist Sache je eines Waldrates. Ein solcher Rat setzt sich aus maximal sieben Mitgliedern zusammen; diese vertreten die politischen Gemeinden sowie die öffentlichen und privaten Waldeigentümer.

Der Waldrat bestimmt die Umsetzung der forstlichen Aufgaben und legt die geeignete Organisation der Waldregion fest. Er nimmt vorausschauend Einfluss auf die Geschäftsführung und pflegt die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen der Waldregion, indem er die Betroffenen zu wichtigen Fragen konsultiert und insbesondere mit dem Regionalförster, dem die operative Führung der Waldregion obliegt, eng zusammenarbeitet.

Die Waldräte im Kanton St.Gallen