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Betreiber einer Wasserversorgung – vom grossen Seewasserwerk bis zur kleinen Alpkäserei – müssen verschiedene Meldepflichten beachten und die Konsumenten über die Trinkwasserqualität informieren.

Trinkwasserversorgung

Im Kanton St.Gallen gibt es rund 130 öffentliche Wasserversorgungen und über 150 Kleinwasserversorgungen.  Sie sind für die Einhaltung der einwandfreien Trinkwasserqualität verantwortlich. Im Rahmen der Selbstkontrolle müssen sie dafür sorgen, dass ihre Anlagen und das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit werden der Gesundheitsschutz der Konsumenten und der hygienische Umgang mit dem Trinkwasser sichergestellt.

Das Leitbild für die Wasserversorgung im Kanton St.Gallen gibt einen Überblick über die Wasserversorgung im Kanton St.Gallen und wie die hohe Versorgungssicherheit auch in Zukunft sichergestellt werden soll.

 

Trinkwasserqualität

Auskunft zur Trinkwasserqualität

Erster Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität ist Ihr Wasserversorger. Die Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über die Trinkwasserqualität zu informieren. Viele Wasserversorgungsbetriebe veröffentlichen ihre Wasserqualitätsdaten auf der Internetplattform des SVGW unter wasserqualitaet.ch.

Das AVSV darf keine Auskünfte zu Wasserqualität einzelner Wasserversorger geben. Im Lebensmittelgesetz ist darüber eine Schweigepflicht festgelegt. Zusammenfassende Informationen zu den amtlichen Trinkwasseruntersuchungen finden Sie in unseren Jahresberichten.

Anforderungen an die Trinkwasserqualität

Trinkwasser muss  unauffällig sein, was Geruch, Geschmack und Aussehen betrifft. Und es darf nichts enthalten, was die Gesundheit gefährden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Arten oder Mengen an Mikroorganismen, Parasiten oder Kontaminanten.

Die chemisch-physikalischen und mikrobiologischen Anforderungen an die Trinkwasserqualität in der Schweiz haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Private oder öffentliche Wasserversorgung?

Öffentliche Trinkwasserversorgungen müssen die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllen und es gelten die unten aufgeführten Aufgaben und Pflichten.
Als öffentlich gilt eine Trinkwasserversorgung, wenn

  • Trinkwasser an Dritte abgegeben wird
    oder
  • Trinkwasser zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird.

Für private Trinkwasserversorgungen gilt das Lebensmittelgesetz nicht.
Als privat gilt eine Trinkwasserversorgung nur, wenn 

  • der Eigentümer einer Quelle oder eines Grundwasserbrunnens dieses Wasser nur privat für sich verwendet.

Details zur Abgrenzung von privaten zu öffentlichen Wasserversorgungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.

Brunnenstube mit Trübungsüberwachung
Brunnenstube mit Trübungsüberwachung

Aufgaben und Pflichten der Trinkwasserversorger

Betreiber von Trinkwasserversorgungen im Kanton St.Gallen müssen unter anderem:

  • den Wasserversorgungsbetrieb dem AVSV melden und eine verantwortliche Person bezeichnen

  • die Wasserversorgungsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellen und betreiben

  • eine Selbstkontroll-Dokumentation erstellen und im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass die Trinkwasserqualität jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht

  • das Wasser entsprechend der «guten Herstellungspraxis» regelmässig in einem nach ISO/IEC-Norm 17025 akkreditierten Labor untersuchen lassen und das AVSV über die Ergebnisse informieren

  • die Kunden mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren. Der Mindestumfang dieser Informationspflicht haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst

  • den Bau oder bauliche Veränderungen der Wasserversorgungsanlagen dem AVSV melden

  • die Gefahren für die Wasserressourcen im Rahmen der gesamtbetrieblichen Gefahrenanalyse periodisch überprüfen

  • bei gesundheitsgefährdendem Trinkwasser unverzüglich das AVSV informieren

Trinkwasserversorgung auf Alpen

Wasserversorgungen auf Alpen und Berghütten sind meist schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Der Gesundheitsschutz der Konsumenten muss dennoch gewährleistet werden. Das Merkblatt «Wasserversorgungen auf Alpen» enthält die wichtigsten Informationen und eine Checkliste mit den Mindestanforderungen. 

Trinkwasserversorgung von Verkehrsmilchproduzenten

Im Kanton St.Gallen sind viele landwirtschaftliche Betriebe nicht am öffentlichen Trinkwassernetz angeschlossen. Sie werden durch eigene Quellfassungen versorgt.

Betriebe, die Verkehrsmilch produzieren müssen dabei besonders auf die Wasserqualität achten. Für Sie haben wir die wichtigsten Informationen im Merkblatt «Wasserqualität Verkehrsmilchproduktion» zusammengefasst.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025