Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 2, Zuzwil: BehiG, Haltestelle Züberwangen, St.Gallerstrasse - O9.010.008.8301» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Die Gemeinde Zuzwil führte während den letzten vier Jahren zusammen mit der Postauto AG einen Probebetrieb bezüglich Schnellverbindung Zuzwil – Wil durch. Dieser war erfolgreich, sodass ein definitiver Betrieb eingeführt wird.
Die provisorischen Haltestellen verfügen über keine Anlegekanten und auch keine Warteunterstände. Die südliche Haltestelle ist nur über einen provisorischen Kiesweg mit einer Breite von 1 m erschlossen.
Im Rahmen des Projektes sollen die Haltestellen nach aktuellen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Ausbildung einer Anlegekante mit 22cm Anschlag und einer behindertentauglichen Erschliessung der Haltestellen. Ausserdem sollen Warteunterstände realisiert werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen